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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Hilfe zur Auswahl von VerfahrenÜbersicht: |
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In unseren Standard-Verfahrenstexten versuchen wir, die einzelnen Verfahren an Hand eines einheitlichen Musters zu beschreiben und an den wichtigsten Kriterien zu messen:
An Hand des Musters, nach dem unsere Standard-Texte aufgebaut sind, versuchen wir im folgenden aufzuzeigen, welche Informationen Sie unter bestimmten Stichpunkten finden werden und warum diese für die Auswahl des »richtigen« Verfahrens wichtig sein können. Begriff Geschichte Wichtig: Hohe Verbreitung kann auf hohe Qualität eines Verfahrens zurückgehen, muß aber nicht. Modische Trends und verkrustete Markt- bzw. Machtstrukturen können das Gleiche bewirken. Ziele Wichtig: Decken sich Ihre persönlichen Ziele mit den Zielen des Verfahrens? Ist das Verfahren hinsichtlich dieser Ziele erprobt und wirksam (s. Erprobtheit, Wirksamkeit)? Vorgehensweise Wichtig: Der Text kann Ihnen allenfalls einen groben Eindruck von der Vorgehensweise vermitteln. Haben Sie gegen die Vorgehensweise des Verfahrens Bedenken oder Aversionen? Verfahren, gegen die Sie starke Vorbehalte haben, können ihre Wirkung nicht voll entfalten, selbst wenn sie im allgemeinen erprobt und wirksam sind. Bedenken Sie aber, daß einige mühsam oder »wenig spannend« erscheinende Verfahren sehr hilfreich sein können, falls Sie in der Lage sind, Ihre Abneigung zu überwinden. Und daß umgekehrt, einige einfach oder »spannend« erscheinende Verfahren unwirksam sind und für Sie unkalkulierbare Risiken bergen können. Informieren Sie sich genauer, bevor Sie sich festlegen. Theorie Wichtig: Theorien zu beurteilen, ist auch für Fachleute schwierig. Sicher ist, daß alle TherapeutInnen oder TrainerInnen bestimmten Vorstellungen bzw. Theorien anhängen, die ihre Wahrnehmung der Wirklichkeit, ihre Sichtweise, beeinflussen. Über die Theorie eines Verfahrens läßt sich etwas darüber erfahren, wie Ihre TherapeutIn oder TrainerIn denkt und vorgeht, mit anderen Worten, durch welche Brille sie die Welt sieht. Das sollte Sie interessieren. Darüber hinaus sollten Sie sich folgende Fragen stellen: Läßt sich die Theorie mit Ihren ethischen Grundsätzen vereinbaren? Läßt sich die Theorie mit Ihrem persönlichen Weltbild und, vor allem, Ihren persönlichen Erfahrungen in Einklang bringen? Halten Sie die Theorie für einleuchtend und schlüssig? Läßt Sie sich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen vereinbaren? Hat sie sich in der Praxis bewährt? Bedenken Sie einerseits, daß zu bestimmten Zeiten über bestimmte Theorien gelächelt wurde, die heute allgemein anerkannt sind (gerade auch von wissenschaftlicher Seite). Und daß andererseits manche in Mode gekommene Theorie, die ZeitgenossInnen einleuchtend und schlüssig erschien, heute niemanden mehr überzeugt. Überprüfen Sie Ihre Einschätzung immer wieder an Hand eigener und fremder Erfahrungen. Kosten & Zeitaufwand (nicht
in den Texten enthalten) Wichtig: Können Sie sich das von Ihnen bevorzugte Verfahren zeitlich und finanziell leisten? Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten oder müssen Sie selber zahlen (oder zuzahlen)? Manche Verfahren werden Ihr Leben allein durch die Dauer und/oder Kosten drastisch verändern. Und zwar in einer Weise, die Sie womöglich nicht bedacht haben: Jede Woche mehrere Termine plus Fahrzeiten und das mehrere Jahre lang. Unter Umständen mehrere 10.000 Euro Kosten (wenn Sie selbst bezahlen wollen oder müssen). Kurzdauernde und kostenlose oder kostengünstige Verfahren sind daher auf den ersten Blick optimal - können aber auch »vertane Zeit oder rausgeschmissenes Geld« bedeuten, weil Sie Ihrem Problem nicht gerecht werden oder unwirksam sind. Langdauernde und womöglich kostspieligeVerfahren können für bestimmte Zwecke besser geeignet sein als preiswerte und kurze Vorgehensweisen - müssen es aber nicht. Informieren Sie sich gut oder fragen Sie in unserem Büro
nach - auch zu möglichen Alternativen. Ausbildung (nicht in den Texten
enthalten)
AnbieterInnen, die einen bestimmten Heilberuf erlernt haben, können während ihrer Heilberufs-Ausbildung gleichzeitig hinsichtlich eines bestimmten Therapieverfahrens umfassend ausgebildet worden sein - das ist aber in den meisten Fällen nicht so. Die meisten heutzutage therapeutisch tätigen Personen haben, wenn überhaupt, zusätzlich zu ihrem Grundberuf eine verfahrensspezifische Aus- oder Fortbildung absolviert. Die kann von einer Ein-Tage-Einführung bis zu einer mehrjährigen Vollzeitausbildung reichen. Dies ist von Verfahren zu Verfahren, von Berufsverband zu Berufsverband und von Ausbildungseinrichtung zu Ausbildungseinrichtung unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet nur die Ausbildung zur approbierten PsychotherapeutIn: Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes gibt es, jedenfalls in Deutschland, für diesen Titel einheitliche Ausbildungsrichtlinien, gegliedert nach den (derzeit) drei »Richtlinienverfahren«: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie. Diese Regelung gilt aber erst seit 1999 - das heißt, bei den weitaus meisten AnbieterInnen, auch unter den approbierten PsychotherapeutInnen, können Sie sich nicht sicher sein, welche Ausbildung sie durchlaufen haben. Umso wichtiger sind folgende Fragen hinsichtlich der verfahrenspezifischen
Ausbildung: Wichtig: Die Existenz eines Dach- oder Therapieverbandes läßt auf ein gewisses Bemühen der AnbieterInnen um Qualitätssicherung schließen, garantiert aber für nichts. Achten Sie darauf, daß es wenigstens eine geregelte Ausbildung mit verbindlichen Richtlinien zu Stundenzahl, Dauer und Inhalten gibt. Wenn Sie ein Verfahren zum Zwecke der Behandlung einer psychischen Erkrankung suchen, sollten Sie darauf achten, daß die vorgesehene Ausbildung hinreichend zur Behandlung von psychischen Störungen qualifiziert. Schlecht oder unzureichend ausgebildete AnbieterInnen können den Behandlungserfolg eines Verfahrens, und sei dieses noch so gut, in Frage stellen. Auf kritische Situationen sind sie in der Regel schlechter vorbereitet. Sie sollten deshalb im eigenen Interesse nur solche AnbieterInnen eines Verfahrens wählen, die zumindest die vorgesehene Ausbildung durchlaufen haben und gegebenenfalls auch die notwendigen Voraussetzungen für eine Behandlung von seelischen Krankheiten erfüllen (siehe Hilfe zur Auswahl von AnbieterInnen). Ausbildung ist jedoch nicht alles. Auch die Persönlichkeit, die Einstellungen und die individuelle Vorgehensweise der von Ihnen gewählten TherapeutIn oder TrainerIn und vor allem die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Gegenüber spielen eine große Rolle für den Erfolg oder Mißerfolg einer Therapie oder gesundheitsfördernden Maßnahme. Auch zu diesem Thema finden Sie wichtige Hinweise unter Hilfe zur Auswahl von AnbieterInnen. Ethische Unbedenklichkeit Geht das Verfahren respektvoll mit den KlientInnen um, hat es einen emanzipatorischen Ansatz? Wird im Verfahren für größtmögliche Transparenz gesorgt? Werden Selbstbestimmung, Selbststeuerungstechniken und Selbsthilfemaßnahmen gefördert? Wie sieht es mit Supervision, Ethikrichtlinien und Beschwerdewegen aus? Wichtig: Das Verfahren sollte in jedem Fall ethisch unbedenklich sein. Risiken & Nebenwirkungen (Erprobtheit) Anders als bei Arzneimitteln gibt es im Bereich Psychotherapie und psychische Gesundheitsförderung kein Zulassungsverfahren für neue Methoden und fast keine gezielten wissenschaftlichen Untersuchungen über Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren oder gesundheitsfördernden Maßnahmen. Das Thema ist bislang weitgehend tabuisiert. Wichtig: Ein Verfahren sollte erprobt oder zumindest begrenzt erprobt sein, um Behandlungsrisiken auszuschließen. Zu den meisten Verfahren gibt es jedoch keinerlei Risikostudien, d.h. sie müssen eigentlich als unerprobt gelten. Eigentlich sollten Sie deshalb auch auf eine Inanspruchnahme solcher Verfahren vorsichtshalber verzichten, vor allem, wenn Sie an schwereren psychischen Störungen leiden. Denn es ist in keiner Weise auszuschließen, daß sich unerwartete Komplikationen mit möglicherweise schwerwiegenden Konsequenzen einstellen. Das können wir aber nicht empfehlen, weil Sie dann auf praktisch jede Therapie verzichten müßten. Achten Sie deshalb in jedem Fall darauf, daß das Verfahren wenigstens schon länger und in größerem Umfang (unter Einsatz gewisser Kontrollmechanismen) angewandt wurde, ohne daß spezielle Risiken bekannt wurden. Solche Verfahren nennen wir begrenzt erprobt. Wirksamkeit Wichtig: Die Wirksamkeit eines Verfahrens sollte hinsichtlich bestimmter Ziele und Zielgruppen ausreichend nachgewiesen sein . Zu vielen - besonders zu neueren - Verfahren gibt es jedoch keine oder nur unzureichende wissenschaftliche Untersuchungen, d.h. sie müssen, zumindest noch, als ohne ausreichenden Wirkungsnachweis gelten. Mit anderen Worten, es ist nichts oder wenig darüber bekannt, ob sie wirksam sind oder nicht. Auf eine Inanspruchnahme solcher Verfahren sollten Sie vorsichtshalber verzichten, vor allem, wenn Sie an schwereren psychischen Störungen leiden. Denn unwirksame Verfahren verlängern nicht nur das subjektive Leiden, sondern können gefährlich sein: das Krankheitsbild kann sich verschlimmern. - Unsere Angaben zur Wirksamkeit von Verfahren gründen auf dem umfassenden Forschungsüberblick von Klaus Grawe und späteren Studien. Auch groß angelegten Untersuchungen spiegeln aber nur den gegenwärtigen Stand der Erkenntnis. Zusammenfassung Wichtig: Ein Verfahren sollte ethisch unbedenklich sowie in Hinblick auf die angegeben Ziele/Zielgruppen ausreichend oder begrenzt erprobt und wirksam sein. Es sollten wenigstens geregelte Ausbildungsgänge für das Verfahren existieren. Ausbildungsgänge, die auf die Behandlung und Heilung von psychischen Störungen mit Krankheitswert vorbereiten, sollten psychotherapeutisch-heilkundlichen Ansprüchen genügen, d.h. sie sollten die Auszubildenden hinreichend zur Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen qualifizieren. Von Verfahren, die ethisch abzulehnen und/oder risikoreich sind, wird generell abgeraten. Falls ein Verfahren in Bezug auf Ihre persönlichen Ziele unerprobt oder ohne (ausreichenden) Wirkungsnachweis ist oder keine Gewähr für eine hinreichende Ausbildung der AnbieterInnen bietet, sollten Sie sich nach genauer Durchsicht aller Beschreibungs- und Bewertungskategorien ernsthaft die Frage stellen, ob Sie sich trotz des erhöhten Risikos auf das Verfahren einlassen möchten. Insbesondere, wenn Sie an einer seelischen Erkrankung leiden. In diesem Fall raten wir Ihnen davon ab. Literatur Webadressen zum Thema Vorsicht: Auf die Informationen, die Sie auf den verlinkten Seiten erhalten, haben wir keinen Einfluß - sie werden in vielen Fällen nicht unserer Meinung entsprechen, möglicherweise auch nicht der Realität. AutorIn
Die Informationen zu den einzelnen Stichworten unserer Texte sind knapp gehalten und können lediglich einer ersten Orientierung dienen. Sie sollten sich weitere Informationen beschaffen, indem Sie Einführungsveranstaltungen besuchen, weiterführende Literatur lesen und/oder indem Sie unser Büro kontaktieren. Weiterführende Literatur zum Thema finden Sie in unseren Literaturhinweisen (PDF, 37 KB)
AutorIn: H.D. - Text: - Aktualisiert: 14.03.05
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