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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Suche nach AdressenTeil III - Kriterien und Adress-Quellen im Einzelnen 5. Zielgruppe: Erwachsene oder Kinder und Jugendliche?Vorbemerkung: Geht es um ein Angebot (eine Therapie) für Erwachsene oder um ein Angebot (eine Therapie) für Kinder und Jugendliche? Bei weitem nicht alle AnbieterInnen arbeiten mit Kindern und Jugendlichen - auch nicht alle mit Erwachsenen. »Normalerweise« können Sie bei der Suche nach einer Therapie für Erwachsene davon ausgehen, daß fast alle AnbieterInnen Entsprechendes anbieten. Eine Ausnahme stellen die »SpezialistInnen« für Kinder und Jugendliche dar, deren Tätigkeit sich meist auf diese Zielgruppe beschränkt. Ob die gefundenen AnbieterInnen aber auch Einzeltherapie für Erwachsene mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, ist eine andere Frage. Dazu müssen die AnbieterInnen eine Kassenzulassung besitzen, und zwar eine spezielle »für Erwachsene«. Die haben allerdings die allermeisten kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen. Liegen Ihnen entsprechende Informationen zur Kassenzulassung vor (Art der Kassenzulassung), ist die Frage geklärt. Wenn nicht, sollten Sie der Einfachheit halber die AnbieterInnen fragen. Wenn es um Angebote für Kinder und Jugendliche geht, ist die Lage weit komplizierter:
Adressen von AnbieterInnen, die Kinder und Jugendliche auf Kassenkosten psychotherapeutisch behandeln dürfen, finden Sie zum Beispiel bei den kassenärztlichen Vereinigungen. Sie müssen sich aber entsprechende Adressen über verschiedene Berufsgruppen hinweg zusammensuchen (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Arzt für Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie und -Psychotherapie). Die Adressen von Psychologischen PsychotherapeutInnen, die Kinder und Jugendliche auf Kassenkosten behandeln dürfen, werden Sie allerdings vergebens suchen (jedenfalls bei der KV Nordrhein). Wenn Sie die auch haben wollen, bleibt nur der Weg, ein vollständiges Verzeichnis aller AnbieterInnen, die Kinder und Jugendliche auf Kassenkosten psychotherapeutisch behandeln dürfen, bei der kassenärztlichen Vereinigung oder bei Ihrer Krankenkasse anzufordern. Angaben darüber, welche Richtung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (analytisch, tiefenpsychologisch, verhaltenstherapeutisch, klientenzentriert, systemisch etc.) die AnbieterInnen vertreten, werden Sie auf diese Weise nicht erhalten. Zur letzten Frage lasssen sich teilweise genauere Informationen über die Therapieverbände herausfinden. Falls eine AnbieterIn Mitglied in einem Therapieverband ist, lassen sich aus dieser Tatsache - unabhängig von der Frage der Kassenzulassung - Rückschlüsse auf die absolvierte Ausbildung und die Vorgehensweise einer AnbieterIn ziehen. So finden Sie heraus, ob AnbieterInnen mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten: ÄrztInnen
Kinder- und Jugendlichen- PsychotherapeutInnen
Psychologische PsychotherapeutInnen
Weitere Adressquellen: Hinsichtlich weiterer Adressen von AnbieterInnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollten Sie sich direkt (also nicht per Web) an den einer oder anderen der vielen Therapieverbände wenden, die für ein bestimmtes Verfahren stehen (siehe 6. Verfahren). Denn im Rahmen vieler Verfahren gibt es spezielle Ausbildungsgänge für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie sollten sich mit der Bitte um eine entsprechende Liste direkt an die Therapieverbände wenden, weil die im Web veröffentlichten AnbieterInnen-Listen fast nie entsprechende Angaben enthalten.
AutorIn: E. Pfeifer (kommentierte Links), H. Deters (Text) - Text: adr_zielgr - Aktualisiert: 30.10.03
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