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Die Suche nach Adressen
Teil III - Kriterien und Adress-Quellen im Einzelnen
Welches Verfahren (Therapierichtung) soll zur
Anwendung kommen?
Nicht immer ist das Verfahren, das wünschenswert erscheint, auch
möglich (bzw. finanzierbar).
Kassenfinanzierte Verfahren
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für
die sogenannten psychotherapeutischen »Richtlinienverfahren«.
Das sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt: a) Verhaltenstherapie, b) Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie, c) Analytische Psychotherapie. Möglicherweise
kommt demnächst die »Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie
nach Rogers« hinzu.
Im Rahmen einer Finanzierung über die gesetzlichen Krankenkassen
können Sie noch einige wenige Verfahren mehr in Anspruch nehmen,
zum Beispiel Logopädie und Soziotherapie - allerdings firmieren diese
Verfahren bei den Krankenkassen nicht unter Psychotherapie und werden
anders bewilligt und abgerechnet.
Andere Verfahren
Es gibt aber in Wirklichkeit viel mehr Verfahren, die im Bereich
Psychotherapie und Alternativen zur Anwendung kommen. Für die überwiegende
Mehrzahl davon gibt es allerdings keine überzeugenden Nachweise ihrer
Wirksamkeit.
Bedenken Sie bitte auf jeden Fall folgendes, bevor Sie nach AnbieterInnen
solcher Verfahren suchen:
- Sie sollten die für Sie wichtigsten Fragen der Checkliste geklärt
haben und nur solche AnbieterInnen in Betracht ziehen, die
allen Ihren Kriterien genügen,
- falls Sie auf eine Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen
angewiesen sind, entfallen alle AnbieterInnen, die keine VertragsbehandlerInnen
der Krankenkassen sind,
- soweit Sie eine VertragsbehandlerIn finden, die das Verfahren Ihrer
Wahl anbietet und dies kein Richtlinienverfahren ist, darf die VertragsbehandlerIn
dieses Verfahren nicht über die Kasse abrechnen, d.h.
normalerweise müssen Sie in diesem Fall selbst bezahlen. Es gibt
allerdings ein Schlupfloch, das häufig genutzt wird: im Rahmen
einer integrativen Vorgehensweise werden Elemente von Nicht-Richtlinienverfahren
in Richtlinienverfahren »eingebaut«, meist im Rahmen Tiefenpsychologisch
fundierter Psychotherapie,
- das Verfahren Ihrer Wahl sollte wenigstens den Grundanforderungen
genügen, die an jedes Verfahren aus dem Bereich Psychotherapie
und Alternativen zu richten sind: das heißt, es sollten keine
größeren Risiken bekannt sein und es sollte zumindest deutliche
Hinweise geben, daß das Verfahren wirksam ist. Wenn Sie größere
psychische Probleme haben, sind diese Forderungen besonders
wichtig und Sie sollten gegebenenfalls lieber ein anderes Verfahren
in Anspruch nehmen.
- die AnbieterIn sollte in dem Verfahren, das sie anbietet, eine vernünftige
Ausbildung haben - was keineswegs selbstverständlich ist. Therapieverbände
(s. unten) liefern entsprechende Ausbildungs-Informationen fast immer
- andere Einrichtungen tun dies fast nie. Wir haben deshalb alle Einrichtungen
besonders kenntlich gemacht und kommentiert, die Adressen von AnbieterInnen
mit Ausbildungsinformationen bereitstellen (s. 7. Ausbildung).
Welches Verfahren kommt tatsächlich zur Anwendung?
Den kassenfinanzierten Verfahren (Richtlinienverfahren) entsprechen gleichnamige
Kassenzulassungen. Dies bedeutet aber nicht, daß VertragsbehandlerInnen
mit einer bestimmten Kassenzulassung auch dieses Verfahren in einem standardisierten
Sinne, oder überhaupt, anwenden (bzw. darin ausgebildet sind). In
sehr vielen Fällen trifft dies zu, häufig aber nicht. Dies gilt
insbesondere bei Kassenzulassungen für Tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
Wenn Sie also feststellen wollen, im Sinne welcher Psychotherapierichtung
AnbieterInnen tatsächlich arbeiten, ergibt sich ein Problem:
wie läßt sich dies herausfinden?
Die Verzeichnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen geben in aller
Regel nur Auskunft darüber, welche AnbieterIn für welches Verfahren
von den Kassen zugelassen ist (und damit meistens über eine zumindest
rudimentäre Ausbildung in diesem Verfahren verfügt).
Darüber,
- welches Verfahren erlernt wurde (Ausbildung),
- und welches zur Anwendung kommt (sehr häufig neben anderen Verfahren
im Rahmen eines integrativen Ansatzes),
erfahren Sie nichts.
Zur Frage, welches Verfahren erlernt wurde, lesen Sie bitte weiter unten
unter 7. Ausbildung. Zur Frage, welches
Verfahren von einer bestimmten AnbieterIn in Ihrem Fall zur Anwendung
kommt, müssen Sie sich letztlich an die AnbieterIn selbst wenden.
Hinweise darauf, welches Verfahren zur Anwendung kommen könnte,
erhalten Sie aber auf zwei Wegen:
- über die Art der Aus-, Weiter- und Fortbildungen, die eine AnbieterIn
absolviert hat (Ausbildung in einem Verfahren erhöht die Wahrscheinlichkeit,
daß es auch zur Anwendung kommt)
- über Selbstauskünfte der AnbieterInnen, die in verschiedenen
Quellen wiedergegeben werden. Aber Vorsicht: es handelt sich um Selbstauskünfte.
Nicht nur, daß diese veralten können, unserer Erfahrung nach
machen viele AnbieterInnen sogar zum gleichen Zeitpunkt in verschiedenen
Quellen unterschiedliche Angaben darüber, nach welcher Richtung
sie vorgehen.
7. Ausbildung in Therapieverfahren
Welche (therapeutische) Ausbildung sollte die
AnbieterIn haben?
Die Frage der (therapeutischen) Ausbildung sollte eines der wichtigsten
Kriterien bei Ihrer Suche nach AnbieterInnen sein. Sie ist ein wichtiges
Indiz für die Qualifikation einer AnbieterIn und vor allem
eines, über das Sie zuverlässige Angaben bekommen können.
Zur Qualifikation einer AnbieterIn tragen auch andere Merkmale bei: a)
die persönliche Integrität und geistige Gesundheit, b) die Einstellung
zur eigenen Arbeit und zu den KlientInnen, c) die therapeutische Erfahrung
und anderes mehr. Nur sind zu diesen Merkmalen praktisch nie Informationen
erhältlich. Wie die von Ihnen vorausgewählten AnbieterInnen
hinsichtlich dieser Kriterien abschneiden,
müssen Sie selbst herausfinden - wenn Sie die AnbieterInnen persönlich
kennen lernen. Unsere Hilfe zur Auswahl von
AnbieterInnen gibt Ihnen einige Hinweise, worauf Sie achten sollten.
Bei Ihrer Suche bleibt Ihnen also hinsichtlich der Qualifikation von
AnbieterInnen nur das Kriterium Ausbildung, um eine Vorauswahl treffen
zu können.
Sie müssen bei der Ausbildung auf jeden Fall unterscheiden
zwischen:
- der Ausbildung zu einem bestimmten Heilberuf, die nur in
einigen Fällen mit einer bestimmten therapeutischen Ausbildung
einhergeht (s. 2. Heilberufe)
- der therapeutischen Ausbildung (hinsichtlich eines
Verfahrens aus dem Bereich Psychotherapie und Alternativen). Dabei kann
es sich
- um eine mehr oder minder umfangreiche Fort- oder Weiterbildung
handeln oder
- um eine umfassende, mehrjährige Ausbildung
Die therapeutische Ausbildung qualifiziert für sich alleine genommen
nicht zur Ausübung der Heilkunde (also zur Behandlung von
Kranken).
Umgekehrt garantiert eine gute Ausbildung zur Heilbehandlung noch
lange nicht eine ebenso gute Ausbildung in einem bestimmten
psychotherapeutischen oder alternativen Verfahren - auch wenn man dies
der Bezeichnung nach annehmen könnte.
So ist es zum Beispiel derzeit noch möglich, daß PsychotherapeutInnen,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie
mit den Kassen abrechnen dürfen, nur eine minimale Ausbildung in
diesen Verfahren absolviert haben. Dafür aber womöglich eine
umfangreiche Ausbildung in einem anderen therapeutischen Verfahren besitzen
- oder gar keine.
Wenn Sie größere psychische Probleme haben, sollten Sie darauf
achten, daß die AnbieterInnen sowohl eine gute Ausbildung
in dem Verfahren Ihrer Wahl hat, als auch eine umfassende berufliche
Ausbildung, die zur Heilbehandlung qualifiziert.
Ein letztes Wort zur Ausbildung von AnbieterInnen: Es gibt AnbieterInnen
mit vielen Ausbildungen und solche mit wenigen, manche mit gar keinen.
Viel bedeutet auch in diesem Bereich nicht automatisch gut.
Hier finden Sie Adressen von AnbieterInnen, die ein bestimmtes
Therapieverfahren (Therapierichtung) anbieten und/oder
eine Ausbildung in diesem Verfahren haben (PDF-Dateien):
Die den Einrichtungen vorangestellten Nummern beziehen
sich auf unsere Datenbank. Stand der Informationen: Januar 2005
Übersicht:
- Einrichtungen,
die Adressen von AnbieterInnen weitergeben und hinsichtlich mehrerer
Verfahren informieren (Berufsverbände und andere Einrichtungen)
- Bundesweite Verzeichnisse
- Nur oder überwiegend PsychotherapeutInnen (Ärztliche
-, Psychologische -, Kinder- und Jugendlichen-P.),
- Gemischt (PsychotherapeutInnen, HeilpraktikerInnen, andere),
3) Nur HeilpraktikerInnen
- Regionale Verzeichnisse (nach Bundesländern und Postleitzahlen-Bereichen
sortiert):
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland,
Sachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg - Postleitzahlenbereich
35... bis 652..
- Einrichtungen,
die Adressen von AnbieterInnen weitergeben und hinsichtlich eines bestimmten
Therapieverfahrens informieren (meist Therapieverbände)
- Tiefenpsychologische Verfahren: 1) Ohne nähere Angaben, 2)
Psychoanalyse nach Freud, 3) Psychoanalyse nach Adler (Individualpsychologie),
4) Psychoanalyse nach Jung (Analytische Psychologie), 5) Logotherapie
(Existenzanalyse)
- Verhaltenstherapie (inkl. Rational-Emotive und Kognitiv-BehavioraleTherapie
[RET])
- Humanistische Verfahren: 1) Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie
nach Rogers (Gesprächstherapie), 2) Gestalttherapie, 3) Psychodrama,
4) Transaktionsanalyse, 5) Kreative Verfahren (z.B. Kunst-, Musiktherapie)
- Systemische, Familien- und Paartherapie
- Gruppentherapie
- Suggestive und hypnotische Verfahren: 1) Katathym-imaginative
Therapie, 2) Hypnose, Hypnotherapie, 3) Klinische Hypnose nach Milton-Erickson,
4) Neuro-Linguistisches Programmieren (NLP)
- Körperorientierte Verfahren: 1) tiefenpsychologische Körpertherapie,
2) Hakomi, 3) Atemtherapie, 4) Bioenergetik, 5) Biodynamik, 6) Bewegungstherapie
(Integrative, Konzentrative, Eutonie n. Gerda Alexander, Feldenkrais,
Tanztherapie), 7) Weitere: Rolfing
- Zielgruppenorientierte Verfahren: 1) Kinder- und Jugendlichen-Therapie
(s.a. Kriterium 5. Zielgruppe), 2) Logopädie und Sprachtherapie,
3) Traumatherapie und EMDR, 4) Ergotherapie
- Selbsthilfegruppen
- Beratung und Beratungsstellen
- Supervision
- Ganzheitlich-spirituelle Verfahren: 1) Meditation (Yoga), 2) Kinesiologie
- Verschiedene Verfahren: 1) Therapeutisches Reiten
Sie können auch das gesamte
Dokument (Text- und Adreßteil) als PDF-Datei herunterladen (25
S., 210 KB)
AutorIn: Elke Pfeifer (kommentierte Links),
Heiko Deters (Text) - Text: Adr_Verf&Ausb__05_Text - Aktualisiert:
12.02.05
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