| |
Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Suche nach AdressenTeil III - Kriterien und Adress-Quellen im Einzelnen 3. Finanzierung, Kassenzulassung, VertragsbehandlerInnenWer bezahlt die Leistungen der AnbieterInnen? Können und wollen Sie die Bezahlung selbst übernehmen (privat)? Oder soll eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten tragen? Kassenzulassung für Psychotherapie Im ersten Fall können Sie im Prinzip jede AnbieterIn aufsuchen, im letzten Fall in aller Regel nur solche, die eine Kassenzulassung (und zwar für Psychotherapie) besitzen und VertragsbehandlerInnen der gesetzlichen Krankenkassen sind (HeilpraktikerInnen ganz gleich welcher Art sind nie VertragsbehandlerInnen). Ausnahme: Sie wohnen in einem Gebiet mit »psychotherapeutischer Unterversorgung « - dann kommen im Rahmen des »Erstattungsverfahrens« auch andere AnbieterInnen in Frage. Private Krankenversicherungen haben jeweils besondere Regelungen, die Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen müssen. Meistens sind diese weniger restriktiv als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Falls ein anderer Kostenträger (Beihilfe, Versorgungsamt, Sozialamt...) die Leistungen der AnbieterIn bezahlen muß, kann die ganze Angelegenheit noch komplizierter sein - meist werden aber auch in diesen Fällen nur VertragsbehandlerInnen in Frage kommen. Art der Kassenzulassung Wenn Sie ein bestimmtes Therapieverfahren oder eine bestimmte Form der Therapie (Einzel- / Gruppentherapie) wünschen und/oder brauchen, oder wenn Sie einer bestimmten Zielgruppe angehören (Kinder und Jugendliche / Erwachsene), müssen Sie darüber hinaus darauf achten, daß die in Frage kommenden TherapeutInnen entsprechende Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen: die AnbieterInnen brauchen die richtige Art der Kassenzulassung. Folgende Arten der Kassenzulassung gibt es im psychotherapeutischen Bereich:
Alle Arten der Kassenzulassung können in beliebiger Kombination
und Anhäufung bestehen. »Multizulassungen « finden sich
in der Praxis allerdings ganz überwiegend bei ärztlichen PsychotherapeutInnen,
die häufig nur in geringem Umfang psychotherapeutisch tätig
sind. Wo finden sich Informationen über die Kassenzulassung? Die zuständigen Stellen für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie sind zuständig sowohl für alle kassenzugelassenen ÄrztInnen, als auch für alle kassenzugelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen: Die kassenärztlichen Vereinigungen führen das Verzeichnis aller regulär zur Kassenabrechnung berechtigten TherapeutInnen (VertragsbehandlerInnen) und der »Gebiete«, für die sie zugelassen sind. Sie sind gleichzeitig die aufsichtsführende Stelle, was die Abrechnungen betrifft.
Wenn Sie zu den bedauernswerten Menschen gehören, die im Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung wohnen (oder suchen), die ihre Verzeichnisse nicht oder nicht vollständig ins Internet gestellt hat, haben sie zwei Möglichkeiten:
Hier finden Sie Adressen von VertragsbehandlerInnen der gesetzlichen
Krankenkassen (PDF-Dateien): Übersicht: Verzeichnisse mit Angaben zur Kassenzulassung 2. Regionale Verzeichnisse Empfehlung: Laden Sie die »Bundesweiten Verzeichnisse« herunter, sowie das Sie interessierende regionale Verzeichnis. Sie können auch das gesamte Dokument (Text- und Adreßteil) als PDF-Datei herunterladen (14 S., 130 KB)
AutorIn: Elke Pfeifer (kommentierte Links), Heiko Deters (Text) - Text: Adr_Kas__05_Text - Aktualisiert: 13.02.05
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||