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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Selbsthilfeinitiative Psychotherapiegeschädigter Vertrag
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Name: |
___________________________________________ |
und
im Folgenden - ungeachtet des Geschlechts - KlientIn genannt:
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Name: |
___________________________________________ |
Gegenstand der Zusammenarbeit: Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß Sie im Rahmen einer Psychotherapie und / oder alternativen Form psychischer Beeinflussung* zusammenarbeiten wollen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses haben sich die Beteiligten bereits kennengelernt, sowie Form und Inhalt der geplanten Zusammenarbeit ausführlich besprochen.
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*: Um Wortungetüme zu vermeiden, wird im Vertrag der plakative Begriff "Alternative" oder "alternative Form psychischer Beeinflussung" verwendet, wenn es um (meist nicht-psychotherapeutische) interaktionale Verfahren der Fremd- und Selbstbeeinflussung geht (z. B. Lebensberatung, psychologische Trainings, Entspannungsverfahren, Supervision, aber auch spirituelle und esoterische Verfahren). |
Um den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Vertrages möglichst gering zu halten wurde der Vertrag soweit möglich als multiple-choice Formular angelegt: Im Folgenden bitte Zutreffendes ankreuzen und/oder zutreffende Angaben ergänzen, nicht gewünschte Vertragsbestandteile bitte durchstreichen. Bitte bedienen Sie sich beim Ausfüllen des Vertrags eines Kohlepapiers für die Kopie, um Manipulationsmöglichkeiten nach Möglichkeit von vornherein auszuschließen.
Es ist beiden Seiten bewußt, daß die Zusammenarbeit im Rahmen
einer bestimmten Vorgehensweise erfolgen soll, etwa nach den
Standards einer bestimmten Psychotherapierichtung (z. B. Analytischer
Psychotherapie) oder nach den Standards eines bestimmten alternativen
Verfahrens (z. B. Atemtherapie nach Middendorf). Im Rahmen einer von den
gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Psychotherapie muß
die Vorgehensweise, auch wenn sie integrativ ist (d. h. Elemente unterschiedlicher
Verfahren enthält), zwingend auf tiefenpsychologischer oder verhaltenstherapeutischer
Grundlage erfolgen. Im Folgenden ist anzugeben, auf welche Vorgehensweise
sich KlientIn und AnbieterIn geeinigt haben (bitte so genau wie möglich
angeben):
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
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Bei der Zusammenarbeit geht es um eine |
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Heilbehandlung |
keine Heilbehandlung |
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Die Zusammenarbeit erfolgt in |
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Einzelsitzungen |
Gruppensitzungen |
Sitzungen für Paare |
Sitzungen für Familien |
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Es handelt sich um eine Psychotherapie oder alternative Form der psychischen Beeinflussung für |
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Erwachsene |
Kinder- und Jugendliche |
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Soweit sich KlientIn und AnbieterIn auf eine integrative Vorgehensweise geeinigt haben, sind sich beide Seiten darüber einig, daß Elemente folgender Verfahren einbezogen werden sollen (im Rahmen der Bestimmungen der Psychotherapie-Richtlinien, falls die Finanzierung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt*):
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* Die Einhaltung der sog. Psychotherapie-Richtlinien wird teilweise auch von privaten Krankenkassen und der Beihilfe zur Voraussetzung für eine Kostenübernahme gemacht. |
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Psychoanalyse nach: ___________________________________________________ |
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Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie |
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Verhaltenstherapie |
Klientenzentrierte Psychotherapie |
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Gestalttherapie |
Psychodrama |
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Feministische Psychotherapie |
Systemische- / Familientherapie |
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Katathym-Imaginative-PTh |
Hypnose |
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Kunst-, Musik-, Theatertherapie |
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Körperorientierte Verfahren: _____________________________________________ |
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Sonstige Verfahren: ____________________________________________________ |
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Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß zunächst
folgende Themen (Arbeitsziele, Probleme, Krankheiten, Symptome o. ä.)
im Vordergrund der vereinbarten Zusammenarbeit stehen sollen:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Die AnbieterIn versichert nach bestem Wissen und Gewissen,
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daß sie Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit an oben genannten Themen hat |
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daß sie zwar keine umfangreiche Erfahrung in der Arbeit an oben genannten Themen hat, aber auf Grund allgemeiner Kenntnisse genügend Kompetenz besitzt, um die Zusammenarbeit - zumindest von ihrer Seite - erfolgreich gestalten zu können |
Beide Seiten sind sich darüber im Klaren, daß die vereinbarten Arbeitsthemen möglicherweise nur vorübergehend im Vordergrund der Zusammenarbeit stehen werden: Beide Seiten können den Wunsch oder die Notwendigkeit verspüren, andere Themen in den Vordergrund zu stellen. In gegenseitigem Einverständnis ist dies jederzeit möglich. Ist eine Seite allerdings nicht willens oder in der Lage, auf den Änderungswunsch der anderen Seite einzugehen, und besteht die andere Seite auf dem Veränderungswunsch, kann die Zusammenarbeit einseitig beendet werden. Für die Beendigung der Zusammenarbeit gelten die unten (s. 12., 13.) angeführten Bedingungen.
Beide Seiten sind sich darüber im Klaren, daß der vorliegende Vertrag ein Dienstleistungs- und kein Werkvertrag ist: Der Vertrag verpflichtet beide Seiten, sich vorbehaltlos und ernsthaft um das Erreichen der vereinbarten Ziele zu bemühen, er garantiert aber nicht den Erfolg der Bemühungen. Aus dem Vertrag ergibt sich kein Anspruch und keine Garantie auf Erfolg der Zusammenarbeit (bzw. Behandlung) - auch bei erfolgloser Zusammenarbeit, so die gesetzliche Lage, besteht Zahlungspflicht.
Dessen ungeachtet sind sich KlientIn und AnbieterIn aber einig, daß verpflichtend in regelmäßigen Abständen Zwischengespräche zu den vereinbarten Schwerpunkten der Zusammenarbeit und zum Erfolg der gemeinsamen Bemühungen stattfinden sollen, und zwar im Abstand von
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¼ der weiter unten zunächst vereinbarten (und bewilligten) Stundenzahl |
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alle ___________________ Stunden |
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andere Regelung: ___________________________________________________ |
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß sich die Dauer der Zusammenarbeit zunächst auf
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folgende Stundenzahl beschränkt: ______________________ (Anzahl Stunden) |
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die Anzahl der von dritter Seite bewilligten Stunden beschränkt |
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andere Regelung: ____________________________________________________ |
Die Klientin und die AnbieterIn sind sich außerdem einig, daß zunächst folgende Anzahl von Stunden beim Kostenträger beantragt wird (falls die Zusammenarbeit von dritter Seite, z. B. einer Krankenkasse, finanziert werden soll):
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_______ (Anzahl Stunden) |
Von der AnbieterIn wird frühzeitig ein Verlängerungsantrag an den Kostentrräger gestellt, sofern die KlientIn damit einverstanden ist und die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen (z. B. Behandlungsbedarf). Der Verlängerungsantrag wird von der AnbieterIn unter diesen Voraussetzungen unbeschadet dessen gestellt, ob die gemeinsame Zusammenarbeit fortgesetzt wird oder nicht.
Eine Verlängerung der Zusammenarbeit erfolgt
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nur in gegenseitigem Einvernehmen für eine neu zu bestimmende
Anzahl von Stunden |
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automatisch, wenn die Dauer der von dritter Seite bewilligten Maßnahme
verlängert wird, |
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß die Zusammenarbeit stattfindet:
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zunächst |
für die nächsten ________ Monate |
dauerhaft |
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mit folgender Häufigkeit: _______________________ (z. B. 2 x pro Woche) |
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zu Tag / Uhrzeit: _______________________ (z. B. Dienstag und Donnerstag, 13.00 Uhr) |
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an folgendem Ort: |
oben genannte Adresse (in aller Regel die Praxisadresse) |
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anderer Ort: __________________________________ |
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Die Dauer der Stunden beträgt: ________________________ (Anzahl Minuten) |
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Beide Seiten sind sich einig, daß die Wahrnehmung der vereinbarten Termine verpflichtend ist.
Beide Seiten sind sich auch klar darüber, daß es Umstände gibt, die es einer oder beiden Seiten wünschenswert oder zwingend erscheinen lassen, die hier verabredete Terminregelung generell abzuändern. In gegenseitigem Einverständnis ist dies jederzeit möglich (die Veränderungen müssen schriftlich festgehalten werden).
Einseitige Veränderungswünsche müssen einerseits begründet und andererseits wohlwollend geprüft, aber nicht akzeptiert werden. Beide Seiten sind sich einig, daß bei einem einseitigen Veränderungswunsch, dem nicht entsprochen wird oder werden kann, die Zusammenarbeit einseitig beendet werden darf; es gelten die Bedingungen für die Beendigung der Zusammenarbeit (s. 12., 13.). Hinsichtlich zwingender Veränderungswünsche gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sonderregelungen für Fälle besonderen Hilfebedarfs:
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Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß mit der KlientIn in Situationen subjektiv empfundenen besonderen Hilfebedarfs zusätzliche Stunden vereinbart werden - soweit es Zeitplan und sonstige Verpflichtungen von AnbieterIn und KlientIn zulassen. Falls diese Stunden nicht über den Kostenträger abgerechnet werden können, werden sie, soweit rechtlich zulässig, wie folgt in Rechnung gestellt: |
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Es wird ein Honorar in Höhe von EUR __________ vereinbart: |
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pro Einzelsitzung von _________ Min |
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pro: _______________________________________________ |
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Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß die KlientIn sich in Situationen subjektiv empfundenen besonderen Hilfebedarfs telefonisch oder in anderer Form (unter Angabe, wo sie erreichbar ist) an die AnbieterIn wenden kann. Diese wird sich der KlientIn nach Möglichkeit widmen. Folgende Modalitäten werden hierfür vereinbart: |
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Krisen-Telefonnummer(n): ______________________________________ |
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Andere Regelung (z. B. per e-mail): _______________________________ |
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Anrufbeantworter unter Telefonnummer: ___________________________ |
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Die AnbieterIn meldet sich nach Erhalt der Nachricht sobald wie
möglich |
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aber nur zwischen _______ Uhr und ________Uhr |
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an Werktagen |
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samstags |
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sonn- und feiertags |
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Die AnbieterIn ist normalerweise nur an folgenden (Wochen-) Tagen
zu folgenden Zeiten auf folgende Weise erreichbar (Rückrufe
sind in der Regel nicht möglich): |
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Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß Urlaub und sonstige vorhersehbare Zeiten der Abwesenheit von beiden Seiten frühzeitig angekündigt werden müssen.
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Von vornherein als vereinbart gelten folgende Zeiten der Abwesenheit |
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KlientIn und AnbieterIn sind sich einig, daß sich weitere
Abwesenheitszeiten - falls nicht von außerordentlicher
Wichtigkeit - für beide Seiten beschränken müssen
auf einen maximalen Zeitraum von (nicht akkumulierbar) |
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Die Information über weitere Abwesenheitszeiten muß
bis spätestens ________Wochen |
Zeiten der Abwesenheit, die kürzer vorangekündigt wurden und solche, die den vereinbarten maximalen Zeitraum pro Zeiteinheit überschreiten, brauchen von der anderen Seite nicht akzeptiert zu werden und berechtigen diese, die Zusammenarbeit zu beenden.
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Für Abwesenheitszeiten der AnbieterIn ist eine VertreterIn
vorhanden, die sich bereit erklärt hat, für die abwesende
AnbieterIn im Notfall einzuspringen. Es handelt sich um: |
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Sie ist bereit zu telefonischer Krisenintervention und erreichbar unter folgender Telefonnummer: _______________ |
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zu folgenden Zeiten: _______________________________________________ |
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sie ruft zurück: |
sobald möglich |
andere Regelung:_____________ |
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Sie ist bereit zu therapeutischen Gesprächen (Krisenintervention).
Einzelheiten und Kostenfrage wurden wie folgt geklärt: |
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Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß bei einer Verspätung von von mehr als 15 Minuten (von Seiten der AnbieterIn oder von Seiten der KlientIn), eine vereinbarte Stunde als ausgefallen gilt und daß es keine Wartepflicht über diesen Zeitraum hinaus gibt.
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Sie sind sich einig, daß eine vereinbarte Stunde auch dann
als ausgefallen gilt, |
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weniger als _______ (z. B. 24 h) Stunden vor Beginn der vereinbarten Stunde abgesagt wird (nicht fristgerechte Absage). |
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Fristgerechte Absagen müssen vor diesem Zeitpunkt bei folgender Adresse (oder Fax-Nummer, Anrufbeantworter) eingegangen sein: |
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| ______________________________________________________________________ | ||
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Sie sind sich einig, daß hinsichtlich ausgefallener Stunden folgende Regelung vorgesehen ist: |
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Bei Ausfall einer vereinbarten Stunde durch Verschulden der KlientIn |
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Von der KlientIn ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR ____________
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Von der KlientIn ist eine Ausfallsentschädigung von EUR ____________
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Bei Ausfall einer vereinbarten Stunde durch Verschulden der AnbieterIn |
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|
Von der AnbieterIn ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR
__________ |
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Die AnbieterIn hat für alle der KlientIn in diesem Zusammenhang
entstandenen Kosten |
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Beide Seiten sind sich einig, daß von dieser Regelung ausgefallene Stunden ohne fristgerechte Absage auszunehmen sind, die auf Krankheit oder höhere Gewalt zurückgehen, und daß der Begriff höhere Gewalt dabei großzügig auszulegen ist. |
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Die AnbieterIn verpflichtet sich, die KlientIn vor Abschluß dieses Vertrages in allgemein verständlicher Form über die allgemeinen Vor- und Nachteile der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen bzw. alternativen Maßnahmen zu unterrichten, insbesondere aber über die speziellen Vor- und Nachteile der beabsichtigten Vorgehensweise, deren Wirkungsweise und eventuell damit verbundene Risiken und Nebenwirkungen. Soweit es andere Vorgehensweisen gibt, die hinsichtlich der vereinbarten Schwerpunkte der Zusammenarbeit vergleichbar erfolgreich sind oder die geplante Vorgehensweise sinnvoll ergänzen könnten, ist die KlientIn darauf hinzuweisen.
Auf mögliche negative Auswirkungen der geplanten Zusammenarbeit auf das Berufsleben (z. B. Einträge in die Personalakte) und auf das soziale Umfeld (z. B. soziale Isolierung) ist einzugehen. Auf den prozessualen Charakter der geplanten Zusammenarbeit und damit möglicherweise einhergehende innere Veränderungen, die sich in unerwarteter Weise auswirken können (z. B. auf die sozialen Beziehungen der KlientInnen in Form von Trennungen), muß deutlich hingewiesen werden.
Es ist außerdem einsichtig zu machen, daß das Erreichen der vereinbarten Ziele mindestens ebenso sehr von der Bereitschaft der KlientIn zur Arbeit an sich selbst und zur eigenen Veränderung abhängt, wie von der Kompetenz der AnbieterIn: Diese leistet der KlientIn lediglich die notwendigen Hilfestellungen - im Rahmen der verabredeten Vorgehensweise und auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zwischen KlientIn und AnbieterIn.
Die besonderen Merkmale einer vertrauensvollen Beziehung im Rahmen von Psychotherapie und alternativen Vorgehensweisen sind der KlientIn in verständlicher Form nahezubringen: es handelt sich in aller Regel um eine zwar vertrauensvolle, aber letztlich asymmetrische Beziehung. Von der AnbieterIn ist daher darauf hinzuweisen, daß sich im Verlauf der Zusammenarbeit ein gefühlsmäßig enges Verhältnis zwischen den Beteiligten entwickeln kann, das sich ohne besondere Schutzmaßnahmen bis zu einer emotionalen Abhängigkeit steigern könnte - vor allem auf Seiten der KlientIn. Und daß von daher, um Machtmißbrauch und Schädigungen vorzubeugen, bestimmte verbindliche Verhaltensregeln für beide Seiten gelten müssen. Selbst wenn Verstöße gegen diese Regelungen in beiderseitigem Einverständnis erfolgen, liegt die juristische Verantwortung in bestimmten, per Gesetz geregelten Fällen allein bei der AnbieterIn (z. B. bei sexuellen Kontakten zwischen AnbieterIn und KlientIn, d. h.bei sexuellem Mißbrauch).
Von Seiten der AnbieterIn ist daher unmißverständlich vorzutragen, was im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit als angemessenes und was als unangemessenes Verhalten gelten soll. Insbesondere muß auch ein gemeinsames Bewußtsein darüber hergestellt werden, wann die AnbieterIn beginnen würde, die Grenzen angemessenen Verhaltens zu überschreiten.
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Auf Grund dieser Verdeutlichung sind sich KlientIn und AnbieterIn unter anderem darüber im Klaren: |
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(1) |
daß und warum jegliche Form sexueller Kontaktaufnahme im Rahmen der Zusammenarbeit und darüber hinaus in keiner Weise denkbar (und erlaubt) ist und daß sie, wenn sie doch erfolgt, die KlientIn schwer schädigen kann |
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(2) |
daß und warum Freundschaft und freundschaftliche Kontakte für die Dauer der Zusammenarbeit nicht möglich sind |
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(3) |
daß und warum körperliche Gewalt, Nötigung, freiheitseinschränkende Maßnahmen, aber auch therapeutisch nicht begründete Körperkontakte, im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit nicht zulässig sind |
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(4) |
daß und warum jegliche Form persönlicher Erniedrigung und Herabsetzung der KlientIn (z. B. Beschimpfungen, negative Bewertungen) im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit in aller Regel nicht zulässig ist |
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(5) |
daß und warum jegliche Form politischer, religiöser oder weltanschaulicher Indoktrination (= massive Beeinflussung ohne ausdrückliches Einverständnis der KlientIn) im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit unstatthaft ist |
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(6) |
daß und warum es keine Form geschäftlicher oder wirtschaftlicher Beziehung zwischen KlientIn und AnbieterIn geben kann und darf, die über die geplante Zusammenarbeit hinausgeht |
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(7) |
daß und warum auch eine freiwillige und unentgeltliche Übernahme von Arbeiten, Botengängen etc. in aller Regel nicht zulässig ist |
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(8) |
daß und warum die Person, die emotionale Befindlichkeit und die Erlebniswelt der AnbieterIn nur in begrenztem Maße im Rahmen der Zusammenarbeit Platz finden darf, und daß auf jeden Fall dann fehlerhaftes (mißbräuchliches, schädigendes) AnbieterInnen-Verhalten vorliegt, wenn die AnbieterIn weitgehend sich selbst in den Vordergrund der Zusammenarbeit stellt |
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(9) |
daß eine zeitliche Begrenzung der Zusammenarbeit notwendig ist, um emotionaler Abhängigkeit (verbunden mit dem Wunsch, die Zusammenarbeit endlos fortzuführen, auch wenn längst keine Fortschritte mehr erzielt werden) vorzubeugen |
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(10) |
daß und warum Verstöße von AnbieterInnenseite gegen die folgenden Punkte 10 (Einsichtsrechte) und 11 (Schweigepflicht, Datenschutz, informationelles Selbstbestimmungsrecht) auch dann nicht statthaft sind, wenn sie vermeintlich oder tatsächlich im objektivem Interesse der KlientIn liegen, aber ohne deren Einverständnis erfolgen |
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(11) |
daß und warum es der AnbieterIn aber trotzdem unter Umständen
gesetzlich vorgeschrieben ist, gegen die erklärten Interessen
und das Selbstbestimmungsrecht der KlientIn zu verstoßen (z.
B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung). |
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um sich zu versichern, daß evtl. zu unternehmende Schritte absolut notwendig sind und das gesetzlich Vorgeschriebene nicht überschreiten, z. B. durch Einholung einer zweiten Meinung (nur mit Einverständnis der KlientIn) |
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- |
um die KlientIn - soweit zulässig - vorab über alle geplanten Schritte zu unterrichten |
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um das Selbstbestimmungsrecht der KlientIn weitmöglichst aufrecht zu erhalten |
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Falls angemessenes AnbieterInnenverhalten im Rahmen der beabsichtigten Zusammenarbeit mit guten Gründen in einzelnen Punkten abweichend von oben genannten definiert werden sollte, und/oder zusätzliche Bestimmungen gelten sollen, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung und entsprechender sorgfältiger Aufklärung. |
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(12) |
Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen |
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Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich klar darüber, daß und warum die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln in aller Regel bei der AnbieterIn liegt und daß:
Schließlich sind sich KlientIn und AnbieterIn darüber einig, daß schwerwiegende Mängel hinsichtlich der vorstehend genannten Aufklärungspflichten der AnbieterIn (z. B. lückenhaft, fehlerhaft, verfälschend), die KlientIn dazu berechtigen, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden und ggf. weitere rechtliche Schritte gegen die AnbieterIn zu unternehmen.
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß die KlientIn ein Recht darauf hat, alle sie betreffenden Stellungnahmen der AnbieterIn gegenüber Dritten (einschließlich Anträgen, Berichten, Formularen etc.) einzusehen und sich Fotokopien (auf eigene Kosten) anzufertigen. Die AnbieterIn hat die Pflicht, alle von der AnbieterIn gegenüber Dritten abgegebenen Stellungnahmen etc. auf Verlangen der KlientIn in verständlicher Weise zu erläutern. Darüber hinaus hat die KlientIn das Recht, alle sie betreffenden und in Besitz der AnbieterIn befindlichen Schriftsätze von dritter Seite einzusehen und sich Kopien anzufertigen.
Die KlientIn hat mit anderen Worten jederzeit ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in die sie betreffenden und in Besitz der AnbieterIn befindlichen Akten und sonstigen die KlientIn betreffenden Unterlagen (einschließlich solcher in elektronisch gespeicherter Form) sowie auf verständliche Erläuterungen zu den darin enthaltenen Informationen. Dieses Recht auf Einsicht und Erläuterung betrifft insbesondere auch die Eingangsdiagnose, den anonymisierten Bericht an den Gutachter der Krankenkasse, Anträge und Verlängerungsanträge an die Krankenkassen, Bescheide der Krankenkassen, gutachterliche Stellungnahmen etc.
Sollten höherwertige rechtliche Bestimmungen dem in einzelnen Punkten zwingend entgegenstehen, hat eine von der KlientIn zu benennende Person oder Institution ihres Vertrauens das Recht, namens und im Auftrag der KlientIn alle oben angeführten Einsichtsrechte wahrzunehmen.
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Aufzeichnungspflichten, Schweigepflicht, Datenschutz und informationellem Selbstbestimmungsrecht, wie sie für eine Heilbehandlung und für HeilbehandlerInnen gelten, einzuhalten sind, selbst wenn es sich bei der geplanten Zusammenarbeit nicht um eine Heilbehandlung handelt und bei der AnbieterIn nicht um eine HeilbehandlerIn. Sollten dem in bestimmten Fällen angeblich oder tatsächlich übergeordnete Rechtsbestimmungen entgegenstehen (z. B. bei AnbieterInnen, die sich nicht auf die Schweigepflicht berufen können) wird die AnbieterIn alles rechtlich Zulässige unternehmen, um die hier vereinbarten Rechte der KlientIn zu schützen. Darüber hinaus wird folgendes vereinbart:
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(1) |
Jegliche Weitergabe von Informationen oder Unterlagen, die die KlientIn betreffen oder von ihr stammen (einschließlich Tonband- und Videoaufzeichnungen, elektronisch gespeicherter Informationen, Briefen, Bildern oder sonstigen Äußerungen der KlientIn), an Dritte ist der AnbieterIn ohne ausdrückliches Einverständnis der KlientIn untersagt (auch im Zusammenhang mit Ausbildungs- und Forschungszwecken). Ausnahmen hiervon sind nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen (nach Unterrichtung der KlientIn) möglich. Die entsprechenden Informationen und Unterlagen sind so aufzubewahren, daß sie Dritten in keiner Weise zugänglich sind. |
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(2) |
Ist die KlientIn ausnahmsweise bereit, ihre Einwilligung zu einer
Weitergabe von Informationen oder Unterlagen an Dritte zu erteilen,
ist sie vor Abgabe der Einwilligung von der AnbieterIn
in verständlicher Weise über den Verwendungszweck (z.
B. Ausbildung, Supervision, Forschung, Publikation), den Adressatenkreis,
mögliche Folgen der Weitergabe (insbesondere auch hinsichtlich
Wiedererkennungs-Risiken) und - bei Veröffentlichungen - den
theoretischen Hintergrund, die wissenschaftliche und/oder gesellschaftspolitische
Zielsetzung und das mediale Umfeld einer Publikation zu unterrichten.
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(3) |
Die Erteilung einer Einwilligung zur Weitergabe von Informationen oder Unterlagen erfolgt immer unter der Voraussetzung, daß diese strikt anonymisiert werden und eine Wiedererkennung der KlientIn nach menschlichem Ermessen und dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis nicht möglich ist. Ausnahmen hiervon bedürfen - nach gründlicher Aufklärung über mögliche Folgen - der schriftlichen Absprache (inklusiver schriftlicher Belehrung über mögliche Folgen). Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für eine Weitergabe im Rahmen von Ausbildungs- und Forschungszwecken. |
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(4) |
Soweit die Weitergabe von Informationen, die sich auf die KlientIn beziehen, in reproduzierbarer Form erfolgt (z. B. schriftlich, per Video oder Tonband) oder in einem reproduzierbaren Medium (z. B. Diplom-Arbeit, Bericht, Buch, Film) resultiert, ist der KlientIn unverzüglich und unaufgefordert eine Kopie zur Verfügung zu stellen, spätestens aber auf Verlangen. |
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(5) |
Die Einwilligung zur Weitergabe kann jederzeit widerrufen werden. Bei schwerwiegenden Nachteilen für die AnbieterIn aber nur dann, wenn die KlientIn einen begründeten Verdacht auf fehlende oder mangelhafte Aufklärung oder verfälschende oder mißbräuchliche Verwendung der überlassenen Informationen oder Unterlagen hat. |
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich klar darüber, daß der vorliegende Vertrag keine Garantie für einen konfliktfreien Verlauf der vereinbarten Zusammenarbeit darstellt. Die vorliegenden vertraglichen Regelungen stellen nur den Versuch dar, vorhersehbare Situationen und Probleme, die sich vertraglich regeln lassen, in einer Form zu regeln, die den Interessen beider Seiten nach Möglichkeit gerecht wird und die für beide Parteien nachlesbar ist.
Beide Seiten sind sich klar darüber, daß die getroffenen Verabredungen nicht alle möglichen Konfliktsituationen abdecken können. Sie sind sich auch klar darüber, daß die vorgesehenen Regelungen sich möglicherweise in der verabredeten Form irgendwann als nicht optimal für die eine oder andere Seite erweisen können.
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich deshalb einig, daß sie in solchen Fällen zunächst die Vorstellungen oder Änderungswünsche der anderen Seite wohlwollend prüfen werden. Beide Seiten sind sich auch einig darüber, daß im Fall von Vorwürfen oder Beschwerden auf Verlangen eine offene und gleichberechtigte Aussprache in ausreichendem zeitlichen Umfang erfolgen sollte. Diese Aussprache muß auf Verlangen in Form eines nicht-therapeutischen Gesprächs erfolgen. Im Rahmen des Möglichen und Zulässigen haben beide Seiten offen und ehrlich Stellung zu nehmen.
Beide Seiten sind sich aber auch darüber einig, daß falls auf diesem Wege keine Einigung erzielt werden kann, auf die vertraglichen vorgesehenen Bestimmungen zurückgegriffen werden kann und darf. Da die Durchsetzung der vertraglichen Rechte gegen den Willen der VertragspartnerIn häufig der vereinbarten Zusammenarbeit abträglich ist, ist für den Fall eines unlösbaren Konflikts die außerordentliche Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraglich vorgesehen.
Um aber zu vermeiden, daß eigentlich lösbare Konflikte auf Grund der "verfahrenen" und "aufgeheizten" Stimmung zwischen beiden Parteien unnötigerweise zu einer Beendigung der Zusammenarbeit führen, ist für den Konfliktfall, in dem sich zwischen beiden Seiten keine Übereinstimmung erzielen läßt (ohne daß schwerwiegende Vertragsverletzungen vorlägen), folgendes vorgesehen:
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Zwecks Mediation des Konflikts wird eine Person hinzugezogen, die das Vertrauen der KlientIn besitzt und gegen die von Seiten der AnbieterIn keine schwerwiegenden und begründeten Vorbehalte bestehen (mindestens für eine Sitzung) |
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Zwecks Mediation des Konflikts wird folgende Einrichtung zugezogen (mindestens für eine Sitzung): __________________________________________________________________ |
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Alle anfallenden Kosten für die Mediation werden hälftig von beiden Seiten getragen |
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Die Kostenfrage wird wie folgt geklärt: ___________________________________ |
Führt die Mediation nicht zur Lösung des Konflikts, ist auf Verlangen einer Seite die vereinbarte Zusammenarbeit vorzeitig zu beenden (es gelten die Bestimmungen für eine Beendigung der Zusammenarbeit).
Die Zusammenarbeit wird beendet:
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(1) |
regulär mit Ende der unter Punkt 5 vereinbarten Vertragsdauer bzw. mit Ende einer schriftlich vereinbarten Verlängerung bzw. mit Ende der zusätzlich bewilligten Stunden |
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(2) |
in gegenseitigem Einverständnis jederzeit (über eventuelle Nachteile von Seiten des zuständigen und bewilligenden Kostenträgers ist die KlientIn von Seiten der AnbieterIn ausführlich und allgemein verständlich zu unterrichten) |
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(3) |
auf Verlangen einer Seite gegen den Willen der anderen Seite, unter Einhaltung der unter Punkt 12 vereinbarten Regelungen für Konfliktsituationen, in folgenden Fällen:
Die Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt in diesen Fällen nach Absolvierung der unter Punkt 12 vereinbarten Regelung für Konfliktsituationen mit folgenden Fristen:
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(4) |
auf Verlangen einer Seite gegen den Willen der anderen Seite ohne Angabe von Gründen oder ohne daß die unter (3) angeführten Gründe vorlägen: in diesem Fall sind die unter Punkt 13, (3), vereinbarten Fristen zu verdoppeln |
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(5) |
auf Verlangen fristlos,
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(6) |
bei Vorliegen zwingender Gründe (z. B. Umzug, chronische Krankheit) im Rahmen der zum Zeitpunkt der Beendigungsabsicht geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die gesetzlich vorgesehenen Fristen, es sei denn die Art der zwingenden Gründe und die gesetzlichen Bestimmungen lassen eine Regelung wie unter Punkt 13, (3), zu, dann ist diese anzuwenden |
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(1) |
KlientIn und AnbieterIn sind sich einig, daß mit dem Ende der Zusammenarbeit die Verpflichtung entsteht,
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(2) |
Wird die vereinbarte Zusammenarbeit auf Verlangen der AnbieterIn gegen den Willen der KlientIn beendet, ohne daß von AnbieterInnenseite die Berechtigung zu einer fristlosen Kündigung nach Punkt 14, (5), vorlag, ist die AnbieterIn auf Verlangen verpflichtet, der KlientIn jede Unterstützung zu gewähren, die dazu dient:
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(3) |
Das Vorstehende gilt auch beim Vorliegen zwingender Gründe nach Punkt 13, (6), mit der Einschränkung, daß die AnbieterIn auf Verlangen verpflichtet ist, der KlientIn nach Möglichkeit jede Unterstützung im obigen Sinne zu gewähren |
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(4) |
In Fällen schwerwiegenden Mißbrauchs, schwerwiegenden Fehlverhaltens oder schwerwiegender Behandlungsfehler, die der AnbieterIn vorgeworfen werden und die - falls die Vorwürfe zutreffen - eine nicht unwesentliche Schädigung der KlientIn zur Folge haben oder haben können, erklärt sich die AnbieterIn zu folgender Regelung bereit
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KlientIn und AnbieterIn sind sich einig, daß Beschwerden, Verdachtsmomente, Fragen und so weiter, die die gemeinsame Zusammenarbeit betreffen, zunächst gegenüber der VertragspartnerIn geäußert werden sollten, gegebenenfalls im Sinne von Punkt 12, Regelung von Konfliktsituationen. Sie sind sich aber auch darüber im Klaren, daß dies unter Umständen aus nachvollziehbaren Gründen nicht geschehen wird, obwohl es der bessere Weg wäre. In diesem Fall betrachten es beide Parteien nicht als Vertrauensbruch, wenn Außenstehende - zwecks Klärung der Angelegenheit - einbezogen werden.
Weiterhin sind Situationen denkbar, bei denen die vermeintlichen oder tatsächlichen Verstöße einer Seite derart gravierend sind, daß - falls sich im persönlichen Gespräch keine Klärung erzielen ließ und/oder die Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang einseitig abgebrochen wurde, ohne daß es zu einer persönlichen Aussprache kam - Dritte zwecks Klärung und/oder Ahndung der Angelegenheit geradezu eingeschaltet werden müssen. In diesem Fall sollten sich die Betroffenen an erfahrene, fachkundige Personen oder Einrichtungen wenden, wie zum Beispiel die folgenden:
Es folgt eine unsystematische Aufzählung verschiedener Sonderbedingungen, die für die vereinbarte Zusammenarbeit gelten könnten (Vereinbartes bitte ankreuzen):
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Es wird vereinbart, daß jede Sitzung der vereinbarten Zusammenarbeit aufgezeichnet wird (per Ton- und/oder Bildträger) und beide Parteien je ein Exemplar der Aufzeichnung erhalten (die Kosten werden hälftig geteilt) |
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KlientIn ruht auf Couch, AnbieterIn sitzt hinter ihr |
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KlientIn und AnbieterIn sitzen sich gegenüber |
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Gespräche zwischen KlientIn und AnbieterIn finden in dialogischer
Form statt |
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Konfrontative Vorgehensweisen sind Bestandteil der vereinbarten
Zusammenarbeit |
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Die Arbeit am und mit dem Körper ist Bestandteil der vereinbarten
Zusammenarbeit |
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Sexualtherapeutische Vorgehensweisen sind Bestandteil der vereinbarten
Zusammenarbeit |
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Entkleidung bis auf die Unterwäsche ist Bestandteil der vereinbarten
Zusammenarbeit |
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Körperliche Berührungen der KlientIn durch die AnbieterIn
oder Dritte (Gruppenmitglieder) |
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Sonstige Besonderheiten: _______________________________________________ |
KlientInnen können aus Eigeninteresse (z. B. der eigenen politischen, weltanschaulichen oder religiösen Einstellung) wünschen, daß die AnbieterIn bestimmte Wertvorstellungen hat und zu thematisieren bereit ist:
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Die AnbieterIn sichert auf Wunsch der KlientIn zu, daß sie
in folgendem religiösen Zusammenhang steht (z. B. katholisch): |
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Die AnbieterIn sichert auf Wunsch der KlientIn zu, daß sie (auch) in spirituellen Kategorien denkt und analysiert |
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Die AnbieterIn sichert auf Wunsch der KlientIn zu, daß sie den Prinzipien feministischer Therapie folgt |
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Sonstige Hintergründe: _________________________________________________ |
Sollen zu Beginn oder im Verlauf der gemeinsamen Zusammenarbeit auf Wunsch
der AnbieterIn besondere diagnostische Verfahren zur Anwendung kommen,
ist die KlientIn gründlich und in verständlicher Weise über
Sinn und Zweck, mögliche Schlußfolgerungen und den diagnostischen
Wert (und die Grenzen) der eingesetzten Verfahren aufzuklären. Eine
Durchführung diagnostischer Verfahren ist nur nach erfolgter Aufklärung
und mit Zustimmung der KlientIn möglich. Folgende Testverfahren sind
vorgesehen:
________________________________________________________________________
Soweit die Kosten hierfür nicht von dritter Seite (dem Kostenträger)
übernommen werden (dies muß vorab geklärt und der KlientIn
mitgeteilt werden), gelten folgende Beträge pro diagnostischem Verfahren
als vereinbart:
________________________________________________________________________
Die Einnahme psychisch wirksamer Medikamente, Stoffe und Drogen kann sich in vielfältiger Weise auf den Verlauf der gemeinsamen Zusammenarbeit auswirken (häufig in negativer Form). Es gibt daher ein begründetes Interesse beider Seiten, über die Einnahme psychotroper Substanzen durch die andere Seite informiert zu werden. Insbesondere wenn Suchtproblematiken bestehen, kann die Einnahme entsprechender Stoffe unerwünscht sein und den Erfolg der Zusammenarbeit gefährden. Die AnbieterIn ist verpflichtet, der KlientIn vor Vertragsabschluß ihre Haltung zur Einnahme und Verordnung psychotroper Substanzen zu erläutern. Die folgenden zusätzlichen Vereinbarungen können in diesem Zusammenhang hilfreich sein (Vereinbartes bitte ankreuzen):
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Soweit die AnbieterIn eine Einnahme psychotroper Substanzen durch ihre KlientIn für wichtig hält, empfiehlt oder verordnet, muß sie dies der KlientIn ausführlich und in verständlicher Weise erläutern. Die Verordnung solcher Mittel darf nur mit Einverständnis der KlientIn erfolgen |
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|
Bei Vertragsabschluß ist der AnbieterIn bekannt, daß
die Klientln folgende psychotropen Substanzen benutzt (inkl. Nikotin,
Koffein, Alkohol, Medikamente etc.): |
||
|
Bei Vertragsabschluß ist der KlientIn bekannt, daß
die Anbieterln folgende psychotropen Substanzen benutzt, die sich
nach glaubhafter Versicherung der AnbieterIn nicht nachteilig auf
ihre Tätigkeit als AnbieterIn auswirken (inkl. Nikotin, Koffein,
Alkohol, Tranquillizer etc.): |
||
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Es wird vereinbart, daß die KlientIn für die Dauer der Zusammenarbeit auf die Einnahme bestimmter psychotroper Substanzen verzichtet (es sei denn, diese sind eindeutig medizinisch notwendig): |
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|
Aller psychotroper Substanzen |
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Folgender: _______________________________________________________ |
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Weitere Vereinbarungen (wurden eingehend erörtert):
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Die KlientIn und die AnbieterIn sind sich einig, daß die durch die Zusammenarbeit entstehenden Kosten wie folgt finanziert werden:
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Im Rahmen einer Notfallbehandlung / probatorischen Sitzung finanziert
durch |
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| ____________________________________ |
Eigenanteil pro Sitzung: ___ EUR |
||||
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Im Rahmen einer psychotherapeutischen Maßnahme finanziert
durch folgende |
|||||
| ____________________________________ |
Eigenanteil pro Sitzung: 0,00 EUR |
||||
|
Der vorliegende Psychotherapievertrag gilt nur als zustande gekommen,
wenn |
|||||
|
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens finanziert über
folgende gesetzliche |
|||||
| ____________________________________ |
Eigenanteil pro Sitzung: ___ EUR |
||||
|
Der vorliegende Psychotherapievertrag gilt nur als zustande gekommen,
wenn |
|||||
|
Im Rahmen der Kostenerstattung über folgende Privatkasse: |
|||||
| ____________________________________ |
Eigenanteil pro Sitzung: ___ EUR |
||||
|
Der vorliegende Psychotherapievertrag gilt nur als zustande gekommen,
wenn |
|||||
|
Im Rahmen der Beihilfe für Beamte, und zwar folgender: |
|||||
| ____________________________________ |
Eigenanteil pro Sitzung: ___ EUR |
||||
|
Der vorliegende Psychotherapievertrag gilt nur als zustande gekommen,
wenn |
|||||
|
Von dritter Seite in anderem Rahmen, und zwar wie folgt: |
|||||
| ____________________________________ |
Eigenanteil pro Sitzung: ___ EUR |
||||
|
Der vorliegende Psychotherapievertrag gilt nur als zustande gekommen,
wenn |
|||||
|
Auf privater Basis: |
|||||
|
Es wird ein Honorar in Höhe von EUR: ________ |
|||||
|
pro Stunde von ____ Min. vereinbart |
vereinbart pro: __________ |
||||
Diese Angaben sind Bestandteil des Vertrages. Zutreffendes bitte ankreuzen und / oder zutreffende Angaben ergänzen.
|
ÄrztIn: |
Zusatzbezeichnung Psychotherapie |
||||||||
|
Zusatzbezeichnung Psychoanalyse |
|||||||||
|
FachärztIn für: ___________________________________________ |
|||||||||
|
Psychologische PsychotherapeutIn |
|||||||||
|
Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn |
|||||||||
|
HeilpraktikerIn |
|||||||||
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Sonstige: |
Dipl.-Psych. |
LogopädIn |
HeilpädagogIn |
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|
SozialpädagogIn |
SozialarbeiterIn |
||||||||
|
anderer Beruf: ___________________________________________ |
|||||||||
|
als approbierte ÄrztIn, Psychologische PsychotherapeutIn
oder |
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|
als HeilpraktikerIn: |
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|
allgemeine Erlaubnis |
nur für Psychotherapie |
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|
Nein, Heilbehandlung erfolgt nur im Beauftragungsverfahren oder |
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|
Keine Heilbehandlungserlaubnis |
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|
Nein (Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
nur ausnahmsweise |
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|
Ja, und zwar für: |
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|
Einzeltherapie |
Gruppentherapie |
|||||
|
Erwachsene |
Kinder und Jugendliche |
|
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|
Verhaltenstherapie |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie |
Analytische Psychotherapie |
||||
|
Analytische Psychotherapie: |
||||||||
|
|
nicht näher bezeichnet |
nach Freud |
nach Adler |
nach Jung |
||||
|
nach _______________________ |
||||||||
|
Beendet mit Abschluß: |
PsychoanalytikerIn (DPV, DGIP etc.) |
|||||||
|
--> |
bei Verband/Institut: _____________________ |
|||||||
|
Ärztliche Zusatzbezeichnung Psychoanalyse |
||||||||
|
Anderer Abschluß: _______________________ |
||||||||
|
--> |
bei Verband/Institut: _____________________ |
|||||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
||||||
|
--> |
bei Verband/Institut: _____________________ |
|||||||
|
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: |
||||||||
|
nicht näher bezeichnet |
nach Freud |
nach Adler |
nach Jung |
|||||
|
nach _______________________ |
||||||||
|
Beendet mit Abschluß: |
Approbierte PsychotherapeutIn (Nachqualifikation in |
|||||||
|
Approbierte PsychotherapeutI |
||||||||
|
Ärztliche Zusatzbezeichnung Psychotherapie |
||||||||
|
FachärztIn für: __________________________ |
||||||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
||||||
|
--> |
bei Verband/Institut: _____________________ |
|||||||
|
Kurze Fortbildungen |
|
|
||||||
|
Beendet mit Abschluß: |
Approbierte PsychotherapeutIn (Nachqualifikation in Verhaltenstherapie) |
|||
|
Approbierte PsychotherapeutIn (Verhaltenstherapie) |
||||
|
VerhaltenstherapeutIn (dgvt etc.) |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ________________________ |
|||
|
Ärztliche Zusatzbezeichnung Psychotherapie |
||||
|
FachärztIn für: _____________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
||
|
--> |
bei Verband/Institut: ________________________ |
|||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
||
c) Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie:
|
Analytische |
Tiefenpsychologisch fundierte |
Verhaltenstherapeutische |
|||
|
Andere: __________________________________________ |
|||||
|
Beendet mit Abschluß: |
Approbierte Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn (Nachqualifikation) |
||||
|
Approbierte Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn |
|||||
|
Analytische Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn (VAKJP) |
|||||
|
FachärztIn für:________________________________ |
|||||
|
Anderer: ____________________________________ |
|||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
d) Gesprächs-Psychotherapie (Klientenzentrierte Psychotherapie nach Rogers):
|
Beendet mit Abschluß: |
Gesprächs-PsychotherapeutIn (gwg) |
||||
|
Gesprächs-Führung (gwg) |
|||||
|
Klientenzentrierte Kinderpsychotherapie (gwg) |
|||||
|
Anderer: _____________________________________ |
|||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
|
|
|||
|
Analytische |
Integrative |
Körperorientierte |
|||
|
Andere: ____________________________________ |
|||||
|
Beendet mit Abschluß: |
Gestalt-TherapeutIn (DVG, FPI etc.) |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: __________________________ |
||||
|
Gestalt-BeraterIn |
|||||
|
--> |
bei Verband/Institut: __________________________ |
||||
|
Gestalt-SoziotherapeutIn |
|||||
|
--> |
bei Verband/Institut: __________________________ |
||||
|
Anderer: ____________________________________ |
|||||
|
--> |
bei Verband/Institut: __________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: __________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
f) Systemische Therapie / Familientherapie:
|
Systemische |
Psychoanalytisch-Systemische |
nach Hellinger |
|||
|
Andere: _____________________________________ |
|||||
|
Beendet mit Abschluß: |
FamilientherapeutIn (z.B. DFS) |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Anderer: ____________________________________ |
|||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: ___________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
g) Anderes Verfahren, und zwar: ____________________________________
|
Beendet mit Abschluß: |
____________________________________________________ |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ______________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: ______________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
h) Anderes Verfahren, und zwar: _____________________________________
|
Beendet mit Abschluß: |
____________________________________________________ |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ______________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: ______________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
i) Anderes Verfahren, und zwar: _______________________________________
|
Beendet mit Abschluß: |
____________________________________________________ |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: ______________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: ______________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
j) Anderes Verfahren, und zwar: _______________________________________
|
Beendet mit Abschluß: |
____________________________________________________ |
||||
|
--> |
bei Verband/Institut: _____________________________ |
||||
|
Beendet ohne Abschluß |
|
|
|||
|
--> |
bei Verband/Institut: _____________________________ |
||||
|
Kurze Fortbildungen |
ein oder zwei |
mehrere |
|||
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
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Psychotherapeutisch / heilbehandelnd tätig seit: |
_______ (Jahr) |
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Im nicht-heilkundlichen Bereich psychischer Beeinflussung tätig seit: |
_______ (Jahr) |
Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als AnbieterIn nehme ich Supervision in Anspruch:
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regelmäßig |
von Fall zu Fall |
bei Bedarf |
_______________________________________________________________________
Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen oder für den Fall einer Vereinbarungslücke bleiben die Vereinbarungen im übrigen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Vereinbarung durch eine solche wirksame zu ersetzen oder eine Vereinbarungslücke so auszufüllen, daß das mit der vorliegenden Vereinbarung Gewollte erreicht wird.
Die KlientIn und die AnbieterIn bestätigen mit ihren nachstehenden Unterschriften, daß sie alle Vertragspunkte aufmerksam durchgelesen, miteinander besprochen und zustimmend zur Kenntnis genommen haben.
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_____________________________ (Ort), |
den _________________________ (Datum) |
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_________________________________ |
___________________________________ |
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Auch der beste Vertrag bietet keine Sicherheit. Er schützt nicht vor dem Absturz. Er ist so vertrauenswürdig wie das Netz, das die durch die Luft tanzenden Artisten kurz vor dem Boden abfängt. Daran sollten Sie denken. |
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