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Konzeption und Weiterentwicklung
eines Modells
Stand: 9/2000
Inhaltsverzeichnis
Kurzbeschreibung des dem Modellprojekt zugrunde liegenden
Konzepts
Kurzbeschreibung des dem Modellprojekt zugrunde liegenden
Konzepts
Das Modellprojekt will »Hilfe zur Selbsthilfe« leisten. Information
und Beratung erfolgen mit dem Ziel, Eigeninitiative, Eigenverantwortung
und Selbstbestimmung von Ratsuchenden im Bereich »Psychische Gesundheitsförderung
und Psychotherapie« zu fördern und vor Scharlatanerie, Fehlbehandlungen
und Übervorteilung zu schützen.
Zu diesem Zweck wird ein niederschwelliger Informations- und Beratungsdienst
im Sinne einer unabhängigen »Verbraucher- und Patientenberatungsstelle
nach § 65 b SGB V« eingerichtet, spezialisiert auf den Bereich
psychisch gesunder Lebensführung, psychischer Probleme und psychischer
Erkrankungen. Die Tätigkeit der Einrichtung bezieht sich auf alle
Handlungsfelder der Ausschreibung: Einsatz modernster Medien, Bereitstellung
und Vermittlung von Struktur- und Transparenzinformationen, Bedarfsanalysen
und Erfolgskontrollstudien. Das Projekt konzentriert sich als regionale
Einrichtung hinsichtlich persönlicher Beratung und detaillierter
Informationen über das Behandlungsangebot auf den Großraum
Köln. Die überregionale Verbreitung wichtiger Informationen
richtet sich per Internet an den gesamten deutschsprachigen Raum.
Zielsetzung:
- Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Ratsuchenden
- Prävention und Gesundheitsförderung im psychischen Bereich
- Stärkung und Initiierung von Selbsthilfeaktivitäten (präventiv
und nachsorgend)
- VerbraucherInnen- und PatientInnenschutz:
- Information und Aufklärung über pychische
Probleme und Störungen, sowie geeignete Behandlungsformen
- Bereitstellung von Beurteilungskriterien, Orientierungshilfen
und Informationen über Qualität, Angemessenheit und Preiswürdigkeit
von Angeboten im Bereich Psychotherapie und Alternativen
- Information, Aufklärung und Beratung vor,
während und nach Inanspruchnahme einer Maßnahme
- Rechtsauskünfte und kritisch begleitende Unterstützung
bei Auseinandersetzungen und Beschwerden
- Vermittlung oder vorübergehende Bereitstellung
von stabilisierenden Hilfen für geschädigte KlientInnen
- Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen,
psychosozialen Einrichtungen, Krankenkassen, Gesundheitsämtern,
AnbieterInnen, Berufs- und Therapieverbänden u.a.m.
- Bereitstellung objektiver Informationen, die sich an gesicherten wissenschaftlichen
Erkenntnissen orientieren
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vorbeugender VerbraucherInnen- und PatientInnenschutz
- Vorbereitung auf einen mündigen Umgang mit AnbieterInnen von
Psychotherapie und Alternativen.
- Funktion als Beschwerde- und Unterstützungsinstanz
Besonderes Anliegen:
Förderung der Rückbesinnung auf eigene Möglichkeiten,
Rückgriff auf intakte familiäre und sonstige Sozialstrukturen,
gezielte Anwendung von Selbstkontrolltechniken, vorurteilsfreie Nutzung
von Selbsthilfegruppen und ähnlichen »sanften« Hilfsmitteln.
Die Inanspruchnahme von Psychotherapie und anderen therapeutischen Maßnahmen
wird erst dann als sinnvoll angesehen, wenn die genannten Möglichkeiten
ausgeschöpft sind oder für sich genommen als nicht ausreichend
erscheinen. In solchen Fällen wird Psychotherapie als Mittel der
Wahl ausdrücklich befürwortet (Leitmotiv: »So wenig
Psychotherapie wie möglich, aber so viel und so frühzeitig
wie nötig«).
Grundprinzipien:
Information und Beratung orientieren sich stets: 1) an Grundsätzen
der Menschenwürde, 2) an der Unabhängigkeit der Einrichtung
(weltanschauliche Ungebundenheit, Unabhängigkeit von allen am Gesundheitswesen
beteiligten Parteien und Interessengruppen, keine Bevorzugung von Berufsgruppen,
Verfahren, AnbieterInnen), 3) an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen
und - soweit solche fehlen - am Prinzip größtmöglicher
Objektivität, 4) an Kriterien wie ethischer Unbedenklichkeit, Erprobtheit
und Wirksamkeit von Verfahren, sowie ethischer Integrität und hinreichender
Ausbildung von AnbieterInnen, 5) am Ziel der Einrichtung, im Interesse
der Ratsuchenden tätig zu werden.
Grundlage des vorstehenden Konzepts bilden die mehr als 10-jährigen
wissenschaftlichen und konzeptionellen Vorarbeiten des Vereins und die
Erfahrungen einer mehr als 5-jährigen Beratungspraxis.
1. Zur Besonderheit des psychotherapeutischen Bereichs
im Gesundheitswesen
Vorbemerkung
VerbraucherInnen- und PatientInnenberatung° im psychotherapeutischen
Bereich trifft auf besondere Probleme:
° Im vorliegenden Text wird ein In bzw. Innen an
das jeweilige Grundwort angehängt, wenn Personen beider Geschlechter
gemeint sind, so z. B. KlientInnen für Klienten und Klientinnen.
Die vorgenommene Rechtschreibung orientiert sich an den alten Rechtschreibregeln.
- Über die Krankenkassen abgerechnete psychotherapeutische Leistungen
stellen nur einen Teil der mit psychischen bzw. psychotherapeutischen
Mitteln insgesamt erbrachten Leistungen hinsichtlich Heilung, Linderung,
Gesundheitsvorsorge und Leistungssteigerung im psychischen Bereich dar.
Ein außerordentlich großer Teil der entsprechenden finanziellen
Aufwendungen wird privat erbracht.
Das Klientel der mit psychischen Problemen oder Störungen belasteten
Personen wechselt zudem nicht selten sowohl die Therapieform,
als auch den Finanzierungweg und den Typus der BehandlerIn (approbierte
PsychotherapeutInnen mit oder ohne Kassenzulassung,
HeilpraktikerInnen, LebensberaterInnen, TrainerInnen und andere AnbieterInnen
ohne Zulassung zur Heilbehandlung). Solche Therapiewechsel
kommen größtenteils in der Folge unbefriedigender, unwirksamer,
fehlgeschlagener oder schädigender Maßnahmen zustande. Und
sie erfolgen keineswegs immer in Richtung seriöser und über
die Krankenkassen finanzierter Angebote.
Eine effiziente VerbraucherInnen- und PatientInnenberatung
kann sich daher - auch im Sinne der Krankenkassen - nicht auf
die von den Krankenkassen finanzierten psychotherapeutischen Leistungen
beschränken.
- Im Gegensatz zur somatischen Heilkunde und Gesundheitsförderung,
spielt im Rahmen von Psychotherapie und Alternativen° die Beziehung
zwischen AnbieterIn und KlientIn nicht nur eine gewichtige, sondern
eine hervorragende, wenn nicht überragende Rolle. Darüber
hinaus wirkt sich die Akzeptanz des zur Anwendung kommenden
Verfahrens stärker als in anderen Bereichen auf den Heil-Erfolg
aus. Ohne tragfähige Beziehung und eine Vorgehensweise, die von
der KlientIn wirklich akzeptiert wird, bleiben psychotherapeutische
Bemühungen im Einzelfall ohne Erfolg - auch wenn die Vorgehensweise
im allgemeinen nachgewiesenermaßen wirksam ist. VerbraucherInnen-
und PatientInnenberatung im Bereich von Psychotherapie und Alternativen
kann sich daher nicht auf Information und Aufklärung
über Krankheitsbilder und Behandlungsformen beschränken,
so wichtig und sinnvoll diese Tätigkeit auch ist. Sie muß
den Ratsuchenden Informationen und Kriterien an die Hand geben und Verhaltensmuster
vorstellen, die ihnen bei der Gestaltung der Beziehung
zu den BehandlerInnen und der Auseinandersetzung mit deren Vorgehensweise
hilfreich sind. Mündige KlientInnen sind im psychotherapeutischen
Bereich nicht nur eine Frage des »guten Rechts« oder der
Gefahrenabwehr, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für
das Gelingen psychotherapeutischer Bemühungen.
° Hinsichtlich des im Text mehrfach verwendeten
Begriffs-Paares »Psychotherapie und Alternativen« wird auf
die Richtlinien für Psychotherapie-Führer und Psychotherapie-Informationsstelle
des Vereins V E S U V vom März 1992 verwiesen (s. Anhang): Hier ist
von »Psychotherapie und anderen interaktionalen Verfahren der
Fremd- und Selbstbeeinflussung« die Rede. Um ein Wortungetüm
zu vermeiden, wird der plakative Begriff »Alternativen« verwendet,
wenn es um nicht-psychotherapeutische interaktionale Verfahren der Fremd-
und Selbstbeeinflussung geht (z. B. Lebensberatung, psychologische
Trainings, Entspannungsverfahren, Supervision, aber auch spirituelle und
esoterische Verfahren).
- Weitere Besonderheiten des psychotherapeutischen Bereichs sind:
- Die Qualifikation der BehandlerInnen
stellt sich weit unterschiedlicher dar als in den meisten
anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Die Gesetzesänderungen
im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz werden sich - infolge
der Übergangsbestimmungen - erst in Jahren auswirken. Zwar
wurde durch das Gesetz bewirkt, daß sich der Antragsweg vereinfacht
hat und daß nunmehr eindeutig geklärt ist, wer sich PsychotherapeutIn
nennen darf und wer nicht. Nicht klarer geworden aber ist, welche
Qualifikation sich hinter dem Begriff verbirgt. Verhaltenstherapie
und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie können auch
von PsychotherapeutInnen durchgeführt und mit den Kassen abgerechnet
werden, die nur eine äußerst begrenzte Nachqualifikation
in diesen Verfahren absolviert haben und von Ausbildung, Neigung
und Praxis her ganz anderen psychotherapeutischen Richtungen zuzurechnen
sind. Der Titel »PsychotherapeutIn« und das offiziell
zur Anwendung kommende »Richtlinien-Verfahren« helfen
hier Ratsuchenden nur sehr begrenzt weiter. Die Qualifikationsspannweite,
die sich hinter den psychotherapeutischen »VertragsbehandlerInnen«
alten Typs verbarg, hat sich mit den neuen »PsychotherapeutInnen«
de facto vervielfacht.
Nimmt man den Bereich alternativer Verfahren hinzu - Verfahren,
die häufig auch von den VertragsbehandlerInnen der Krankenkassen
angewandt werden - hat sich hinsichtlich der Frage der Qualifikation
durch die Gesetzesänderungen nichts zum Positiven verändert.
Allenfalls dürften Ratsuchende auf Grund des Qualitätslabels
»PsychotherapeutIn« auf die Idee kommen, diese wären
qua Ausbildung zur Anwendung aller möglichen psychotherapeutischen
und alternativen Verfahren qualifiziert - was in keiner Weise der
Fall ist. Nach wie vor müssen KlientInnen also mühsam
nach entsprechenden Informationen suchen und erleiden dabei in vielen
Fällen Schiffbruch.
- Von den insgesamt im »Psycho-Bereich«
zur Anwendung kommenden Verfahren wurde bislang nur ein äußerst
kleiner Teil auf Wirksamkeit untersucht
(meist zudem unter sehr speziellen Bedingungen). Praktisch keine
Wirksamkeitsuntersuchungen gibt es für die breite Palette gesundheitsfördernder
Maßnahmen, wie sie auch von Bildungswerken und Krankenkassen
angeboten werden.
- Für einen Teil der von den Krankenkassen finanzierten
Psychotherapieformen (z. B. Individualpsychologie) liegen keine
oder nur unzureichende statistische Wirksamkeitsnachweise vor. Andererseits
werden nicht alle nachgewiesenermaßen wirksamen Verfahren
von den Krankenkassen finanziert.
- Es gibt keinerlei systematisch-statistische
Untersuchungen zu Risiken und Kontraindikationen,
Neben- und Nachwirkungen von psychotherapeutischen und alternativen
Verfahren.
- Nur für wenige Symptomatologien liegen gesicherte
Informationen zur Überlegenheit bestimmter Verfahren vor. Dementsprechend
gibt es praktisch keine Standardvorgehensweisen.
Die Frage, ob eine Behandlung im Einzelfall angemessen oder unangemessen
war, läßt sich deshalb äußerst schwer beantworten
(Frage von Fehlbehandlungen und Kunstfehlern).
- Allgemein verbindliche, schulenübergreifende
(Minimal-) Ethik-Standards für angemessenes
und unangemessenes Verhalten in Psychotherapie und Alternativen
gibt es nicht (mit Ausnahme des vom Gesetzgeber
unter Strafe gestellten sexuellen Mißbrauchs in der Psychotherapie).
Von Verfahren zu Verfahren gibt es Ethik-Kommissionen zuhauf, aber
- falls überhaupt - dann stets unterschiedliche »Ethik-Richtlinien«,
die sich meist in allgemeinen Appellen erschöpfen und spürbare
Sanktionen nicht vorsehen.
- Juristisch gesehen stellt der Bereich Psychotherapie
und Alternativen praktisch eine terra incognita dar (er
ist juristisch nicht »durchentschieden«) und setzt somit
PatientInnen und VerbraucherInnen einer, auch für den Gesundheitsbereich
ungewöhnlichen Rechtsunsicherheit
aus - von den besonderen Schwierigkeiten bei der Beweisführung
ganz abgesehen
Aus den genannten Gründen nimmt der psychotherapeutische
Bereich im Gesundheitswesen - insbesondere aus PatientInnen- und VerbraucherInnenschutz-Sicht
- eine Sonderrolle ein. Vor allem der Beziehungs-Kompetenz
und ethischen Integrität der AnbieterInnen kommt in diesem Bereich
eine hervorgehobene Bedeutung zu, wie man sie aus anderen Bereichen des
Gesundheitswesens kaum kennt. Daher erscheint es vor allem notwendig,
nicht ausschließlich auf Qualitätssicherungsmaßnahmen
auf der AnbieterInnen-Seite zu setzen, sondern:
- potentielle KlientInnen von Psychotherapie und alternativen Maßnahmen
möglichst schon vor Inanspruchnahme einer entsprechenden
Maßnahme kritisch und umfassend zu informieren und auf den
mündigen Umgang mit PsychotherapeutInnen und psychotherapeutischer
Vorgehensweise vorzubereiten, ihnen bei Bedarf während
der Inanspruchnahme einer Psychotherapie und auch nach einem
Abbruch oder Ende als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung zu stehen,
- potentiellen KlientInnen möglichst detaillierte Informationen
über die BehandlerInnen vor Ort zur Verfügung zu stellen (vor
allem hinsichtlich Qualifikation, angebotenen Verfahren, Arbeitsschwerpunkten),
um schon im Vorfeld der Kontaktaufnahme eine Orientierung zu ermöglichen
- wobei auch diese »objektiven« Informationen unseres Erachtens
mündlicher Erläuterung durch erfahrene BeraterInnen bedürfen.
Um eine fundierte VerbraucherInnen- und PatientInnenberatung im Bereich
Psychotherapie und Alternativen zu gewährleisten, bedarf es unseres
Erachtens daher einer spezialisierten Einrichtung,
wie sie modellhaft im Folgenden vorgestellt werden soll.
1.1. Zum Informations- und Beratungsbedarf im
Bereich Psychotherapie und Alternativen
Das Gesundheitswesen ist für Laien, die auf der Suche nach Rat und
Hilfe sind, immer schwerer zu durchschauen. Das gilt für den somatischen
Bereich, wo neben den von der »Schulmedizin« angebotenen Leistungen
eine ungeheure Fülle rational nicht überprüfbarer Angebote
der sogenannten »Alternativmedizin« bestehen. Es gilt aber
insbesondere für den psychischen Bereich, wo die Angebote
von theoretisch und empirisch fundierten psychotherapeutischen Verfahren
über meditative und transpersonale Verfahren bis hin zu kaum noch
nachvollziehbaren esoterischen Vorgehensweisen reichen.
Das häufige Vorkommen von psychischen Problemen und Störungen,
die damit verbundenen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten,
die Vielfalt der angebotenen Verfahren, die unscharfen Regelungen hinsichtlich
Heilbehandlungen und das förmlich explodierende Angebot an gesundheitsfördernden,
leistungssteigernden und »sinnstiftenden« Offerten (meist
mit spirituellem oder esoterischem Hintergrund), lassen Information und
Beratung zu diesem Bereich dringend erforderlich erscheinen.
1.2. Vorkommen von psychischen Störungen und Problemen
Nach epidemiologischen Schätzungen (Schepank 1987, 1990) beläuft
sich der Anteil der Personen mit leichten oder schwereren psychischen
Problemen in Großstädten auf ca. 60 % der 25- bis 45-Jährigen.
23 % dieser Bevölkerungsgruppe kann nach Meinung ärztlicher
ExpertInnen durch psychosomatische Grundversorgung, Beratung und Betreuung
geholfen werden. Etwa 25 % der Bevölkerungsgruppe leidet nach ExpertInnenmeinung
an einer psychischen Störung von Krankheitswert und bedarf einer
Heilbehandlung in Form intensiver oder Kurzzeit-Psychotherapie. Von den
als behandlungsbedürftig Eingeschätzten waren allerdings nur
etwa 35 % zur Inanspruchnahme einer Psychotherapie bereit. Die restlichen
65 % nahmen ihr Leiden hin oder behalfen sich mit anderen Mitteln (z.
B. Psychopharmaka, »HeilerInnen«).
1.3. Die volkswirtschaftliche Dimension
Psychische Störungen bedeuten nicht nur individuelles Leid für
die Betroffenen und ihre Angehörigen, sondern implizieren auch erhebliche
volkswirtschaftliche Kosten. Allein die Anzahl der verlorengegangenen
Arbeitstage, die auf Krankschreibung bei sogenannten psychotherapie-indikativen
Erkrankungen entfielen, belief sich in der (alten) BRD 1989 auf zehn Millionen
Arbeitstage (Meyer et al., 1991).
Darüber hinaus entstehen Kosten in unbekannter Höhe, die privat
getragen werden. Sie reichen von selbst bezahlten Schmerzmitteln, über
gesundheitsfördernde Kurse bei privaten Einrichtungen, über
Trainings, spirituelle oder esoterische »Therapien«, bis zu
privat bezahlten Psychotherapien. Kosten in unbekannter Höhe entstehen
auch durch die Inanspruchnahme der Beratungseinrichtungen in
öffentlicher und freier Trägerschaft. In Kliniken,
Sanatorien, Rehabilitationseinrichtungen etc. fallen weitere Kosten für
die Behandlung psychischer Störungen an. Schließlich wurde
bereits 1992 von den Krankenkassen ca. 1 Milliarde DM für ambulante
psychotherapeutische Leistungen erbracht. In dieser Summe sind wenigstens
teilweise die Kosten für sogenannte Folge-Psychotherapien
enthalten, die dadurch anfallen, daß im Rahmen von Psychotherapien
oder alternativen Maßnahmen Behandlungsfehler oder Mißbräuche
begangen wurden, deren Folgen durch eine anschließende Psychotherapie
ausgeglichen werden sollen.
Durch Aufklärung, präventive Maßnahmen und den
rechtzeitigen Einsatz geeigneter Behandlungsformen könnten
seelische Probleme vielfach verhindert oder zumindest in ihrem Verlauf
abgemildert werden: Kosten in beträchtlichem Umfang könnten
eingespart werden.
1.4. Der »Psycho-Markt«
Die Nachfrage nach Psychotherapie und Alternativen ist auch in den letzten
zehn Jahren weiter drastisch angestiegen. Diese Nachfrage speist sich
nicht allein aus dem Wunsch nach Lösung psychischer Probleme und
Störungen. Ein besonderer Zuwachs ist gerade auch bezogen auf Angebote
zur Gesundheitsförderung, Leistungssteigerung und »Sinnstiftung«
zu verzeichnen.
Der großen Nachfrage steht ein außerordentlich vielfältiges
Leistungsangebot gegenüber. Zu den Großräumen mit der
höchsten Dichte und Vielfalt an psychotherapeutischen und alternativen
Angeboten gehört (neben Berlin, Hamburg und München) die Region
Köln:
- Nach eigenen Erhebungen des Antragstellers sind Ratsuchende im Kölner
Raum, je nach Feinheit der Differenzierung, mit 60 bis 350 Verfahren
konfrontiert, die sich um das psychische Wohl von Kranken und Gesunden
bemühen - darunter vielleicht ein Dutzend, deren Wirksamkeit eindeutig
nachgewiesen ist.
- Nach diesen Erhebungen gibt es im Kölner Raum im Jahr 2000 mindestens
2295 natürliche Personen (1997: ca. 2000 / 1991: 1142) und
mindestens 442 (ca. 400 / 256) Einrichtungen, die im Bereich Psychotherapie
und Alternativen mit Angeboten vertreten sind (nicht gerechnet die zahlreichen
Selbsthilfegruppen und eine gewisse Dunkelziffer). Darunter mindestens
437 ÄrztInnen (1997: ca. 400 / 1991: 190), 884 PsychologInnen (ca.
800 / 371), 52 Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen und 60
LogopädInnen. Hinzu kommen 165 »reine« HeilpraktikerInnen
und 697 Einzel-AnbieterInnen ohne irgendeinen der genannten Abschlüsse.
Die letzten beiden Gruppen bieten überwiegend, aber keineswegs
ausschließlich alternative Verfahren an. Höchstens 60 % der
Einzel-AnbieterInnen kann eine hinreichende psychotherapeutische Ausbildung
zur Behandlung von Personen mit psychischen Störungen nachweisen.
Von den am Markt vertretenen Einrichtungen können nur ca. 300 als
eindeutig seriös angesehen werden.
985 Personen (Stand Juli 2000, 1997: ca. 600 / 1991: 293) Personen können
Psychotherapie als VertragsbehandlerInnen mit den Krankenkassen abrechnen
(ohne sprachtherapeutische Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen
von Erstattungsverfahren).
Bei einer derartigen Vielfalt von Verfahren und AnbieterInnen ist es
unerläßlich, eine möglichst hohe Transparenz
herzustellen, um auch Laien eine zuverlässige Unterscheidung
zwischen qualifizierten und unqualifizierten AnbieterInnen zu ermöglichen.
Für den Bereich alternativer Maßnahmen gibt es aber
keinerlei gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsanforderungen.
Ratsuchende müssen damit rechnen, daß AnbieterInnen aus diesem
Bereich soviel oder sowenig Kenntnisse von der menschlichen Psyche haben,
wie sie selbst. Es sei denn, sie haben das Glück, an jemanden zu
geraten, der auf Grund seiner sonstigen beruflichen Qualifikation (als
ÄrztIn, PsychologIn, LogopädIn, HeilpädagogIn, u. a. m.)
zumindest Grund-Kenntnisse der psychischen Funktionsweise mitbringt und/oder
im Rahmen einer psychotherapeutischen oder alternativen Ausbildung erworben
hat. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber nur in Form des Heilkundevorbehalts
gewisse Grenzen gesetzt. Da aber die Grenze zwischen Heilbehandlung und
Lebensberatung oder »Begleitung« fließend ist, gibt
es eine sehr belebte Grauzone, in der sich nicht nur »HeilerInnen«
ohne Heilpraktikerschein tummeln. Umgekehrt garantiert die Erfüllung
der notwendigen heilkundlichen Voraussetzungen, z. B. nach dem Heilpraktikergesetz,
für sich allein genommen keine ausreichende Kompetenz zur Behandlung
psychischer Probleme und Störungen. Für Laien sind die genannten
Voraussetzungen ohnehin kaum je nachvollziehbar. Unserer Erfahrung nach
wissen Ratsuchende in aller Regel nicht, welche Qualifikation sich hinter
welchem Titel verbirgt.
Hinzu kommt, daß sich das Angebot am »Psycho-Markt«
ständig drastisch wandelt. In den letzten fünf Jahren
sind nicht nur eine Fülle »neuer« Verfahren und entsprechender
»Qualifikationen« im spirituellen und esoterischen Bereich
hinzugekommen, sondern haben sich auch die Qualifikationsbezeichnungen
im seriösen Bereich stark verändert und teilweise vervielfacht.
Ohne besondere Vorkenntnisse oder Hilfe von fachkundigen Dritten ist Ratsuchenden
eine Orientierung unmöglich.
Unter den genannten Umständen kann es kaum verwundern, daß
auch die Anzahl der Klagen über mißlungene Behandlungsversuche
und grobe Fehler in Psychotherapie und Alternativen stark zugenommen hat.
Mißbräuche der unterschiedlichsten Art scheinen an
der Tagesordnung, ohne daß man - mangels Untersuchungen - das wirkliche
Ausmaß abschätzen könnte. Die erstaunliche Bandbreite
reicht von KlientInnen, die für ihre TherapeutInnen den Rasen mähen
oder Bücher besorgen »müssen«, über PsychotherapeutInnen,
die ihre PatientInnen lautstark beleidigen oder per Nötigung zur
Fortsetzung der Therapie zu zwingen versuchen, bis hin zu sexuellem Mißbrauch
und vielen anderen, kaum faßbaren Vorfällen.
1.5. Defizite bestehender Informationsangebote
Anders als für den Bereich der somatischen Heilkunde gibt es für
den psychischen Bereich praktisch keine Informations- und Beratungsstellen,
die über die Bandbreite psychischer Probleme und Störungen,
geeignete Behandlungsmethoden und das Angebot vor Ort informieren würden.
Auch den »Gesundheitsläden« entsprechende Einrichtungen
gibt es für den psychischen Bereich nicht. Die bestehenden Beratungseinrichtungen
für somatische Störungen aber sind unserer (begrenzten) Erfahrung
nach, auf die besonderen Probleme des psychischen bzw. psychotherapeutischen
Bereichs bislang in keiner Weise vorbereitet.
Soweit es Beratungseinrichtungen gibt, die versuchen, (auch) den Bereich
psychischer Probleme abzudecken, leisten sie meist wichtige Notfalldienste,
aber allenfalls in begrenztem Umfang Orientierungshilfe. So gibt
es einige Anlauf- und Beratungsstellen, die über ihre eigentliche
Aufgabe hinaus in begrenztem Umfang auch Orientierungshilfe leisten
(z.B. psychiatrische Ambulanzen, Telefonseelsorge, städtische Familienberatungsstellen,
Selbsthilfeeinrichtungen). In aller Regel informieren sie aber allenfalls
am Rande und ausschnittsweise über die breite Angebotspalette an
gesundheitsfördernden und psychotherapeutischen Maßnahmen.
Andere Einrichtungen beschränken ihre Beratungstätigkeit bewußt
auf bestimmte Bereiche, wie die »Kontakt- und Informationsstellen
für Selbsthilfegruppen« (KISS, SEKIS) oder die Suchtberatungsstellen.
Darüber hinaus gibt es eine Handvoll über die ganze Bundesrepublik
verstreuter Einrichtungen, die PatientInnen nach der Inanspruchnahme
psychotherapeutischer oder alternativer Maßnahmen äußerst
wichtige Hilfestellungen leisten, um die Schäden, die aus
der Inanspruchnahme entstanden sind, in Grenzen zu halten und eine Wiederherstellung
der seelischen Gesundheit zu ermöglichen. Diese Einrichtungen sind
aber fast nie im Vorfeld psychotherapeutischer oder alternativer
Maßnahmen tätig.
Über die breite Palette alternativer Verfahren aus dem psychischen
Bereich wird u. W. nirgendwo fundiert informiert. Ausnahme: die
sogenannten »Psychogruppen«, einige esoterische Verfahren
und die Angebote sektenähnlicher Organisationen. Zu diesem
Bereich gibt es diverse aufklärende und/oder nachsorgende Einrichtungen,
darunter die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)
und die Sektenbeauftragten der Kirchen.
Die Krankenkassen stellen als schriftliche Orientierungshilfen
für ihre Mitglieder meist nur Listen mit Namen und Adressen der in
ihrem Einzugsbereich niedergelassenen und zur Abrechnung zugelassenen
PsychotherapeutInnen zur Verfügung (»VertragsbehandlerInnen«).
Auflistungen anderer AnbieterInnen werden nicht weitergegeben - selbst
wenn sie über gleich- oder höherwertige Qualifikationen verfügen
und mit ihnen in Gebieten psychotherapeutischer »Diaspora«
im Rahmen des sogenannten »Erstattungsverfahrens« zusammengearbeitet
wird. Informationen über gesundheitsfördernde oder sonstige
Maßnahmen beschränken sich auf die Präsentation des eigenen
Angebots.
In ähnlicher Weise informieren einige berufsständisch oder
verfahrensspezifisch ausgerichtete Informationsstellen bzw. Informationsdienste
nur über die eigenen Mitglieder und/oder über das eigene (Psychotherapie-)
Verfahren und hierfür »akkreditierte« AnbieterInnen.
In der Regel werden dabei nur äußerst begrenzte und keineswegs
kritische Informationen weitergegeben. Hierzu zählen u. a. auch die
(durchaus nützliche) Website der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein und der Psychotherapie-Informationsdienst
(PID) des Berufsverbands Deutscher Psychologen.
Aus dieser Lage ergibt sich die Dringlichkeit einer Einrichtung,
- die Ratsuchende im nötigen Umfang über die gesamte
Angebotspalette informiert und auf weiterführende Informationsangebote
anderer Stellen verweist,
- die interessensunabhängige Information und Aufklärung
leistet,
- die umfassend, wissenschaftlich begründet und kritisch
- über die Möglichkeiten und Risiken
gesundheitsfördernder und psychotherapeutischer Maßnahmen
informiert,
- über notwendige Qualifikationen der
AnbieterInnen aufklärt,
- die Ratsuchenden begründete und nachvollziehbare Beurteilungs-Kriterien
zur Verfügung stellt, und sie auf einen mündigen und selbstbestimmten
Umgang mit AnbieterInnen vorbereitet,
- die Ratsuchenden vor, während und nach der Inanspruchnahme
einer psychotherapeutischen oder alternativen Maßnahme als AnsprechpartnerIn
zur Verfügung steht und im Schadensfall die notwendige
Hilfe und Unterstützung organisiert.
2. Das »Informationsbüro für Psychotherapie
und Alternativen« in seinergegenwärtigen Form
2.1. Der Verein V E S U V e.V. als Träger des
Informationsbüros
Der gemeinnützige »Verein für Erforschung und Schutz
unangepaßten Verhaltens« (V E S U V e.V.) wurde 1987 gegründet.
Er ist Mitglied des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes und des Kölner
Gesundheitsforums. Der wissenschaftliche Beirat des Vereins, zusammengesetzt
aus erfahrenen psychotherapeutischen, klinischen und Forschungs-PraktikerInnen,
unterstützt den Verein in allen wissenschaftlichen Fragen und hinsichtlich
seiner Beratungstätigkeit.
Finanziert wird die Arbeit des Vereins durch Mitgliedsbeiträge,
Spenden und projektbezogene Drittmittel. Die Mitglieder sind sozial engagierte
Menschen und Betroffene. Im Rahmen des Vereins arbeiten PsychologInnen,
MedizinerInnen, PsychotherapeutInnen, PublizistInnen, JuristInnen, PädagogInnen
u. a. m. zusammen. Der Verein ist konfessionell und weltanschaulich ungebunden
und weder einem bestimmten Berufsstand (einschließlich PsychotherapeutInnen)
noch einem bestimmten psychotherapeutischen oder alternativen Verfahren
verpflichtet.
Der Verein hat seit 1989 umfangreiche Arbeiten im Bereich Psychotherapie
und Alternativen geleistet. Mittels Auswertung öffentlich zugänglicher
Quellen und eines standardisierten Fragebogens wurden für den Großraum
Köln erstmals 1991 Informationen über alle AnbieterInnen und
ihre Angebote erhoben und in Form einer Datenbank gespeichert. Seitdem
wird der Markt kontinuierlich beobachtet. 1997 wurde eine zweite Befragung
aller im Bereich Psychotherapie und Alternativen tätigen AnbieterInnen
der Region Köln durchgeführt. Dabei wurden wiederum Angebot
und Qualifikationen abgefragt. Hinzu kamen erstmals Informationen über
Arbeitsschwerpunkte, einschließlich solcher, die für die Selbsthilfegruppen
im Großraum Köln von Bedeutung waren. Seitdem sind die gesammelten
Daten auf Basis kontinuierlicher Recherchen fortgeschrieben und um neuartige
Informationen (z. B. im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes)
ergänzt worden. Die von den AnbieterInnen bei den Befragungen oder
in anderen Zusammenhängen angegebenen Qualifikationen wurden zudem,
soweit möglich, an Hand neutraler Quellen überprüft (Ausbildungsinstitute,
Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigung etc.).
Im Zusammenhang mit seinen Untersuchungen zum regionalen »Psycho-Markt«
hat der Verein Kriterien zur Beurteilung der Qualität von Verfahren
und der Qualifikation von AnbieterInnen entwickelt und Richtlinien zu
ihrer Beurteilung festgelegt. Daneben wurde die einschlägige Fachliteratur
(insbesondere zu Wirksamkeit, Risiken und ethischen Standards) kontinuierlich
verfolgt.
1995 wurde auf Basis der bis dahin geleisteten Vorarbeiten das »Informationsbüro
für Psychotherapie und Alternativen« eröffnet, das zunächst
vor allem der Erprobung des entwickelten Beratungskonzepts diente.
Um die eigene Vorgehensweise transparent zu machen, wurde von Anfang an
neben die eigentliche Beratungstätigkeit eine ausführliche Dokumentation
gestellt. Sowohl das Beratungskonzept selbst, als auch die Form der Dokumentation
wurden seither mehrfach überprüft und weiterentwickelt. Die
Nachfrage nach Information und Beratung überschritt fast von Beginn
an bei weitem die personelle Kapazität der Einrichtung.
Der Verein setzt sich für Selbsthilfegruppen im Bereich Psychotherapie
und Alternativen ein und hat für den Kölner Raum 1995 eine entsprechende
Gruppe initiiert, mit der er bis heute zusammenarbeitet und einen fruchtbaren
Dialog führt (»Selbsthilfeinitiative Psychotherapiegeschädigter«).
1997 wurde vom Verein in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfeinitiative
eine bundesweite Fachtagung zum Thema »Therapeutisches Fehlverhalten
- Auswirkungen, Erkennung, Schutz« organisiert, an der PsychotherapeutInnen
und andere FachvertreterInnen, sowie Beratungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen
teilnahmen, die sich um PatientInnenschutz im psychotherapeutischen Bereich
bemühen. Auf dieser Tagung wurde auch die Gründung einer »Bundesarbeitsgemeinschaft
gegen Grenzverletzungen in der Psychotherapie« beschlossen.
Im Rahmen des Informationsbüros wird auf regionaler Ebene erfolgreich
mit allen Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammengearbeitet.
2.2. Das Informationsbüro
Seit Anfang 1995 sind im Informationsbüro mehr als 1000 ausführliche
persönliche Beratungen (überwiegend mit Ratsuchenden aus dem
Großraum Köln, aber auch aus benachbarten Regionen) und ein
Vielfaches an telefonischen Informationsgesprächen (überwiegend
Region Köln, aber zu einem erstaunlichen Prozentsatz bundesweit)
durchgeführt worden.
Die Klientel setzt sich zusammen aus
- Ratsuchenden (oder deren Angehörigen), die auf der Suche nach
einer für sie geeigneten Psychotherapie oder alternativen Maßnahme
sind (überwiegend ersteres) und/oder Fragen zu bestimmten Verfahren
oder Krankheitsbildern haben,
- Ratsuchenden (oder deren Angehörigen), die Fragen im Zusammenhang
mit einer laufenden oder beendeten Maßnahme haben oder zusätzliche
Anstrengungen unternehmen wollen (z. B. Selbsthilfegruppen),
- Ratsuchenden (oder deren Angehörigen), die sich über eine
laufende oder abgeschlossene / abgebrochene Maßnahme bzw. die
entsprechenden AnbieterInnen beschweren wollen oder sich geschädigt
fühlen,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Gesundheitsämtern, Krankenkassen,
Versorgungsämtern, Kassenärztlicher Vereinigung, psychosozialen
Arbeitsgemeinschaften, Sektenberatungsstellen etc.,
- psychotherapeutischen und alternativen AnbieterInnen (natürliche
und juristische Personen, darunter auch Krankenhäuser, sozialpsychiatrische
und soziale Einrichtungen etc.).
- Bildungseinrichtungen, Presse, Medien etc., die auf der Suche nach
einschlägigen Informationen sind,
- Selbsthilfeeinrichtungen und einzelnen Selbsthilfegruppen.
Die Persönlichen Beratungen dauern in der Regel ein bis
maximal anderthalb Stunden, woran sich bei Bedarf eine ca. halbstündige
sogenannte »AnbieterInnenberatung« anschließt, die Informationen
und Kriterien vermittelt für eine sachgerechte Einschätzung
der weitergegebenen Daten hinsichtlich Qualifikation, Angebot
und Arbeitsschwerpunkten von AnbieterInnen. Dem zeitlichen Beratungsumfang
hinzuzurechnen ist noch der Auswahlprozeß geeignet erscheinender
AnbieterInnen auf Grund der gemeinsam mit den Ratsuchenden erarbeiteten
Kriterien (normalerweise ca. eine Stunde, in schwierigen Fällen mit
Nachrecherchen auch zwei Stunden und mehr). Die ausgewählten Informationen
werden den Ratsuchenden anschließend brieflich, per Fax oder per
e-mail übermittelt.
Anzumerken ist: a) AnbieterInnen-Adressen werden - wegen der auf Seiten
der Ratsuchenden fast immer vorhandenen Informationsdefizite - grundsätzlich
nur im Zusammenhang mit einer ausführlichen persönlichen Beratung
weitergegeben (Ausnahme: akute Krisen und Notfallsituationen), b) Empfehlungen
hinsichtlich einzelner AnbieterInnen werden grundsätzlich nicht gegeben,
vielmehr wird darauf hingewiesen, daß auch bei ausreichenden AnbieterInnen-Qualifikationen
keine Garantie für gute Erfahrungen im Einzelfall gegeben ist (s.
Anhang, »Bemerkungen« im Zusammenhang mit der Weitergabe
von AnbieterInnen-Adressen).
Alle Beratungen werden (mit Wissen und Einwilligung der Ratsuchenden)
in anonymisierter Form ausführlich schriftlich dokumentiert.
Den Ratsuchenden wird vor und nach der Beratung jeweils ein kurzer Fragebogen
vorgelegt (a. Beratungsrelevante Angaben zur Person, b. Einschätzung
der Ratsuchenden zur Qualität der Beratung). Falls umfangreichere
psychotherapeutische oder alternative Vorerfahrungen vorhanden sind, werden
die Ratsuchenden außerdem gebeten, zuhause einen sogenannten »Erfahrungsbogen«
auszufüllen, der ihre Vorerfahrung widerspiegeln soll (insbesondere
wichtig bei negativen Erfahrungen). Von den BeraterInnen wird eine ausführliche
Dokumentation der abgelaufenen Beratung erwartet, sowie ggf. eine Auflistung
der mit den Ratsuchenden gemeinsam erarbeiteten Kriterien für die
Auswahl der AnbieterInnen-Adressen (halbstandardisierte Fragebögen).
Zur Sicherung der Beratungsqualität findet darüber hinaus in
regelmäßigen Abständen interne Supervision statt.
Die hier dargestellte Informations- und Beratungspraxis ist, wie unschwer
nachvollziehbar, personal- und zeitintensiv. Die langjährigen eigenen
Erfahrungen mit Ratsuchenden machen uns allerdings sicher, daß der
betriebene Aufwand notwendig ist: Viele Ratsuchende, die vor Beginn einer
Psychotherapie beim Informationsbüro anfragen, wissen über Psychotherapie
und Alternativen »weniger als nichts«, die meisten nicht annähernd
genug, um auftretenden Problemen begegnen zu können. Die weitaus
meisten sind schlicht auf der Suche nach einem »guten« oder
dem »besten« Therapeuten. Allein die notwendigsten
Informationen weiterzugeben und ein gewisses Problembewußtsein
zu entwickeln, braucht seine Zeit.
3. Weiterentwicklung zur »Verbraucher- und Patientenberatungsstelle
nach § 65 b SGB V«
3.1. Grundkonzeption
Bereits 1989 hat der Verein V E S U V e.V. begonnen, einen regionalen
Dienst zu konzipieren, der Ratsuchenden als Wegweiser dienen und sie im
Sinne von VerbraucherInnen- und PatientInnenberatung unterstützen
sollte. Das in den letzten fünf Jahren erprobte Konzept des Informationsbüros
soll im Rahmen der Weiterentwicklung zu einer »Verbraucher- und
Patientenberatungsstelle nach § 65 b SGB V« von Grund auf überprüft,
modifiziert und hinsichtlich grundlegender Funktionen
erweitert werden. Das dergestalt veränderte Konzept wird im Folgenden
dargestellt.
3.1.1. Handlungsfelder
Die Tätigkeit der Modelleinrichtung betrifft alle drei in den Ausschreibungsunterlagen
genannten Handlungsfelder:
- Handlungsfeld 1 (Einsatz moderner Medien):
- Aufbau einer Internet-Präsenz,
die eine fundierte, an VerbraucherInnen- und PatientInnenschutz
orientierte Informations- und Aufklärungstätigkeit zum
Bereich Psychotherapie und Alternativen leistet
- Mit zusätzlicher Funktion als Forum für
den Informationsaustausch von Ratsuchenden
- Mit zusätzlicher Funktion als virtueller
Plattform für einen Dialog zwischen Ratsuchenden
und AnbieterInnen
- Umfangreiche thematische Ausweitung
der vorhandenen Informationsmaterialien, Aktualisierung
und mediengerechte Aufbereitung (insbesondere auch hinsichtlich
der Internet-Präsenz)
- Optimierung der bisherigen
Formen elektronischer Speicherung und Präsentation
- Handlungsfeld 2 (Struktur- und Transparenzinformationen):
- Vorbeugender VerbraucherInnen- und PatientInnenschutz:
- Persönliche Information und Beratung
im Vorfeld von Psychotherapie und Alternativen
- Vorbereitung auf einen mündigen Umgang mit
AnbieterInnen
- Sicherung ausreichender Informations-
und Beratungskompetenz:
- Durchführung einer Fragebogen-Erhebung
unter allen AnbieterInnen von Psychotherapie und Alternativen
des Großraums Köln, die die beträchtlichen Veränderungen
der AnbieterInnenstruktur nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes
erfassen soll
- Einrichtung einer Beschwerde- und Unterstützungsinstanz:
- Rechtsauskünfte und kritisch begleitende
Unterstützung bei Auseinandersetzungen und Beschwerden
- Vorübergehende Bereitstellung von stabilisierenden
Hilfen für geschädigte KlientInnen und/oder Verweis
an qualifizierte Einrichtungen und AnbieterInnen
- Intensive Zusammenarbeit
mit anderen Einrichtungen des regionalen Gesundheitswesens und Prüfung
der Voraussetzungen für eine Vernetzung
- Erprobung neuer Informationsstrategien,
wie Internet-Präsenz, Gruppenveranstaltungen u. a. m.
- Optimierung der bereits
geleisteten umfangreichen Vorarbeiten und kontinuierliche Fortführung
in erweitertem Umfang
- Bedarfsgerechte Ausweitung der Beratungskapazität
auf ein Modelleinrichtungen angemessenes Maß
- Handlungsfeld 3 (Bedarfsanalyse):
- Konzeption und Durchführung einer detaillierten
Bedarfsanalyse von Ratsuchenden (unter
besonderer Berücksichtigung der äußerst unterschiedlichen
Motivationslage in diesem Bereich)
- Konzeption und Durchführung einer Erfolgskontrollstudie
zur Effektivität der Beratungstätigkeit (halbstandardisierte
telefonische Nachbefragung nach ca. einem halben Jahr)
3.1.2. Ebene der Handlungsfelder
Das Modellvorhaben bewegt sich mit seiner Beratungseinrichtung auf der
regionalen Ebene (Großraum Köln,
Erhebungsgebiet für detaillierte AnbieterInneninformationen: Postleitzahlen-Bereich
50000 bis 51599).
Statt einer denkbaren Ausweitung des Einzugsbereichs ist im Rahmen der
Modelleinrichtung eine Internet-Präsenz für den
deutschen Sprachraum vorgesehen. Persönliche Beratungen
sind durch ein derartiges Angebot allerdings nicht ersetzbar. Es handelt
sich vielmehr um ein ergänzendes Angebot für Personen,
die keine persönliche Beratung in Anspruch nehmen können oder
wollen und/oder auf detaillierte Auskünfte über AnbieterInnen
verzichten können oder müssen (mangels Verfügbarkeit).
3.2. Gewährleistung einer objektiven und qualitativ
gesicherten Information
3.2.1. Neutralität und Unabhängigkeit der
Einrichtung
Schon das bestehende Konzept des Informationsbüros für
Psychotherapie und Alternativen sah die Neutralität und Unabhängigkeit
der Einrichtung als unverzichtbar an. Dementsprechend wurden
bei der Konzeption der Modelleinrichtung folgende Ansprüche an den
Träger des Informations- und Beratungsdienstes formuliert, um eine
unabhängige, kritische Informations- und Beratungstätigkeit
zu gewährleisten:
- Orientierung an ethischen Grundsätzen
- Weltanschauliche Ungebundenheit
- Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Unabhängigkeit von den Leistungserbringern (AnbieterInnen) des
Bereichs,
insbesondere von
- Berufs- und Standesorganisationen
- Therapieverbänden
- Unabhängigkeit von den Kostenträgern des Bereichs
- Unabhängigkeit von den behördlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Unabhängigkeit von allen anderen Interessengruppen des Bereichs,
sowie von AnbieterInnen, die stoffliche Mittel zur psychischen Gesundung,
Symptomlinderung oder Leistungssteigerung anbieten
Dies wird weiter verdeutlicht durch die Grundprinzipien der Beratungstätigkeit:
- Information und Beratung erfolgen stets im Sinne der Unabhängigkeit
der Einrichtung: Weder werden bestimmte Berufsgruppen per se bevorzugt
oder benachteiligt, noch dürfen bestimmte Verfahren unangemessen
positiv oder negativ dargestellt werden.
- Die Informationstätigkeit ist der Objektivität
verpflichtet und an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.
Sie erfolgt ausgesprochen kritisch hinsichtlich bestimmter Grundwerte
und Kriterien: Vor allem hinsichtlich ethischer Unbedenklichkeit, Erprobtheit
und Wirksamkeit von Verfahren, sowie hinsichtlich ethischer Integrität
und hinreichender Ausbildung von AnbieterInnen. Die angelegten Maßstäbe
werden ständig überprüft und weiterentwickelt.
- Um Interessenskollisionen zu vermeiden, finden im Rahmen des Informationsbüros
Indikation, Zuweisung und Therapie grundsätzlich nicht
statt. Bei Bedarf wird auf geeignete andere Einrichtungen verwiesen,
in bestimmten Fällen wird die Inanspruchnahme entsprechender Einrichtungen
ausdrücklich empfohlen.
- Es ist weder beabsichtigt noch erwünscht, Ratsuchende zu »DauerkundInnen«
zu machen (als Therapie-Ersatz). Ratsuchenden wird daher bei ihrem aktuellen
Problem in den weitaus meisten Fällen nur eine einmalige Beratung
angeboten. Dies gilt im Prinzip auch für geschädigte KlientInnen
und Personen in Krisensituationen. Das Informationsbüro will Ratsuchenden
bei der Hilfe nach qualifizierten AnbieterInnen und Einrichtungen behilflich
sein, nicht aber deren Funktion übernehmen.
Begrenzte Ausnahmen erscheinen allenfalls denkbar und wünschenswert
im Zusammenhang mit der Interessensvertretung oder vorübergehenden
Begleitung von geschädigten PatientInnen, die psychotherapeutische
Hilfen aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen und mit den Mitteln
der Selbsthilfe allein nicht zurecht kommen.
Hinsichtlich der organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen von
Neutralität und Unabhängigkeit der Einrichtung wird weiter unten,
unter Punkt 4, gesondert Stellung genommen.
3.2.2. Notwendige »Hintergrund«-Arbeiten
Die Kontakte mit Ratsuchenden und die Durchführung der Beratungen
selbst stellen nur einen kleinen Teil der notwendigen Tätigkeiten
der Modelleinrichtung dar. Die Sicherstellung einer hinreichenden Aufklärungs-
und Beratungskompetenz erfordert eine Fülle von Vorarbeiten und kontinuierlich
fortgeführten Hintergrundarbeiten. Die im Folgenden angeführten
Arbeitschritte sind u. E. auf jeden Fall erforderlich, die Aufzählung
ist aber in keiner Weise vollständig.
3.2.2.1. Kontinuierlich oder in regelmäßigen
Abständen anfallende Arbeiten
- Sichtung der Fachliteratur zu Ätiologie und Nosologie
von psychischen Problemen und Störungen, sowie zu Möglichkeiten
der psychischen Gesundheitsvorsorge, Leistungssteigerung etc.
- Sichtung der Fachliteratur zu geeigneten Behandlungs- und anderen
Beeinflussungsformen, insbesondere psychotherapeutischen und alternativen
Verfahren (Wirksamkeit, Kontraindikationen, Risiken, Nebenwirkungen,
ethische Unbedenklichkeit), sowie Sammlung und Sichtung von Erfahrungsberichten
- Sichtung der Fach- und Betroffenenliteratur zu Formen und Folgen unangemessenen,
fehlerhaften und mißbräuchlichen Verhaltens in Psychotherapie
und Alternativen, sowie zu allgemeinen oder verfahrensspezifischen Richtlinien
angemessenen Verhaltens
- Kontinuierliche Recherchen in allen öffentlich zugänglichen
Quellen über AnbieterInnen und Angebote im Bereich Psychotherapie
und Alternativen
- Durchführung von Befragungen zum vorhandenen Angebot
an Psychotherapie und Alternativen (inklusive Qualifikationen) in regelmäßigen
Abständen
- Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
der eigenen Tätigkeit
3.2.2.2. Vorbereitende und weiterführende Arbeiten
(in Abständen zu überprüfen)
- Abklärung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
von Psychotherapie und alternativen Maßnahmen (hinsichtlich Heilbehandlung,
Gesundheitsförderung, Nachweis von Behandlungsfehlern u.a.m.)
- Abklärung der berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen
(z. B. »Werbeverbote«, »Ethik-Richtlinien«)
- Entwicklung von Qualitätskriterien für Angebote
und Qualifikationskriterien für AnbieterInnen
- Entwicklung von geeigneten Befragungsinstrumenten zu Angebot
und Qualifikation von AnbieterInnen
- Entwicklung geeigneter Datenbankstrukturen
- Entwicklung geeigneter Informationsstrategien (getrennt nach
Medien und Setting: telefonische Information, Einzelberatung, Informationsveranstaltungen;
informative Kurztexte; Führer in Buchform bzw. CD-ROM; Online-Datenbank;
Internet-Plattform; Pressearbeit; informative Beiträge für
Hörfunk, Fernsehen)
- Entwicklung und schriftliche Fixierung eines Beratungskonzepts
für Einzelberatungen, das die Überprüfung der Beratungstätigkeit
auf Konzepttreue ermöglicht, und an Hand der praktischen Beratungstätigkeit
auf Angemessenheit überprüft werden kann
- Entwicklung geeigneter Dokumentationsmittel, um den Beratungsbedarf,
sowie die Beratungstätigkeit und ihren Erfolg nachvollziehbar und
überprüfbar zu machen
- Entwicklung von geeigneten Befragungsinstrumenten zu den positiven
und negativen Erfahrungen von Ratsuchenden mit AnbieterInnen
von Psychotherapie und Alternativen
- Entwicklung von geeigneten Befragungsinstrumenten zu Erfahrungen
von AnbieterInnen mit ihren KlientInnen
- Entwicklung weiterführender Strategien hinsichtlich Hilfen
für Ratsuchende (Rechtsberatung, Nachbetreuung, Interessensvertretung
von Ratsuchenden)
- Entwicklung von Strukturen für eine erfolgreiche Vernetzung
- Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätssicherung
der eigenen Einrichtung
3.3. Zielsetzung
Ziel des Modellvorhabens ist ein übertragbares, in der Praxis erprobtes
Modell, in Form einer unabhängigen, niederschwelligen Informations-
und Beratungseinrichtung für den Bereich Psychotherapie und Alternativen.
Ratsuchenden, ihren Angehörigen und der interessierten Öffentlichkeit
sollen Orientierungs- und Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden.
Die leitenden Ziele sind:
- Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Ratsuchenden
- Prävention und Gesundheitsförderung im psychischen Bereich
- Stärkung und Initiierung von Selbsthilfeaktivitäten (präventiv
und nachsorgend)
- VerbraucherInnenschutz:
- Information und Aufklärung über pychische
Probleme und Störungen
- Bereitstellung von Beurteilungskriterien, Orientierungshilfen
und Informationen über Qualität, Angemessenheit und Preiswürdigkeit
von Angeboten im Bereich Psychotherapie und Alternativen
- PatientInnenschutz:
- Information, Aufklärung und Beratung vor,
während und nach Inanspruchnahme einer Maßnahme
- Rechtsauskünfte und Funktion als Beschwerde-
und kritisch begleitende Unterstützungsinstanz
- Vermittlung oder vorübergehende Bereitstellung
von stabilisierenden Hilfen für geschädigte KlientInnen
- Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen,
psychosozialen Einrichtungen, Krankenkassen, Gesundheitsämtern,
AnbieterInnen, Berufs- und Therapieverbänden u.a.m.
Die Zielausrichtung der Modelleinrichtung steht damit nicht den Zielen
der GKV entgegen.
3.4. Zielgruppen
Primäre Zielgruppen sind:
- Gesunde und kranke Menschen, die sich um ihr psychisches Wohlergehen
sorgen und auf der Suche nach einer geeigneten Psychotherapie oder alternativen
Maßnahme sind
- Ratsuchende, die derzeit eine Psychotherapie oder alternative Maßnahme
in Anspruch nehmen oder in der Vergangenheit in Anspruch genommen haben
- Personen, die sich durch eine Inanspruchnahme geschädigt oder
beeinträchtigt fühlen
- Angehörige und andere interessierte Personen
Sekundäre Zielgruppen sind:
- Personen und Institutionen, die im Bereich Psychotherapie und Alternativen
tätig sind
- Medien und Öffentlichkeit
3.5. Informations- und Beratungskonzept der Modelleinrichtung
Das Informationsbüro will »Hilfe zur Selbsthilfe« leisten.
Information und Beratung erfolgen mit dem Ziel, Eigeninitiative, Eigenverantwortung
und Selbstbestimmung von Ratsuchenden im Bereich »Psychische Gesundheitsförderung
und Psychotherapie« zu fördern und vor Scharlatanerie, Fehlbehandlungen,
»unzulässigen Praktiken« und Übervorteilung zu schützen.
- Besonderes Anliegen: Förderung der Rückbesinnung
auf eigene Möglichkeiten, Rückgriff auf intakte familiäre
und sonstige Sozialstrukturen, gezielte Anwendung von Selbstkontrolltechniken,
vorurteilsfreie Nutzung von Selbsthilfegruppen und ähnlichen »sanften«
Hilfsmitteln. Die Inanspruchnahme von Psychotherapie und anderen therapeutischen
Maßnahmen wird erst dann als sinnvoll angesehen, wenn die genannten
Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder für sich genommen
als nicht ausreichend erscheinen. In solchen Fällen wird Psychotherapie
als Mittel der Wahl ausdrücklich befürwortet. (Leitmotiv:
»So wenig Psychotherapie wie möglich, aber so viel und so
frühzeitig wie nötig.«)
- Eingesetzte Mittel und Medien: Zur Umsetzung der Zielvorstellungen
werden alle als geeignet erscheinenden Mittel eingesetzt:
telefonische und persönliche Kurzinformation, ausführliche
orientierende Einzelberatung, Weitergabe und Veröffentlichung von
Informationen in diversen Medien, insbesondere auch im Internet (z.B.
über Psychotherapie-Richtungen, rechtliche Aspekte, Finanzierung,
mißbräuchliche Praktiken), u. a. m.
- Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vorbeugender VerbraucherInnen- und PatientInnenschutz:
Individuelle Information und Beratung im Vorfeld von Psychotherapie
und alternativen Maßnahmen. Neben der Weitergabe von Detailinformationen
werden vor allem ausführliche orientierende Beratungsgespräche
(falls notwendig bis hin zu einer Art von »Clearing«)
durchgeführt. Bei letzteren werden die (Wunsch-)Vorstellungen
der Ratsuchenden ergründet und mit den vorhandenen Möglichkeiten
konfrontiert. Es wird auf sinnvolle Maßstäbe bei der
Beurteilung von Verfahren und AnbieterInnen hingewiesen. Von Seiten
der BeraterInnen, erfahrenen und psychologisch geschulten Fachkräften,
wird vor ethisch bedenklichen, gefährlichen und nachweisbar
unwirksamen Angeboten gewarnt und auf mögliche problemangemessene
Alternativen zu den Vorstellungen der KlientInnen eingegangen. Die
Entscheidung, welche Möglichkeit letztlich ergriffen wird,
bleibt (mit wenigen denkbaren Ausnahmen) bewußt den KlientInnen
überlassen. Orientierende Beratung hat hier nicht zum Ziel,
Ratsuchenden notwendige Entscheidungen abzunehmen, sondern ihnen
eine begründete Wahl zu ermöglichen. Nur so lassen
sich nach Auffassung des Vereins Eigenverantwortung und Selbstbestimmung
fördern, die letztlich die beste Garantie für eine erfolgreiche
(»gesunde«) Bewältigung von Krisensituationen darstellen.
Wichtige Standard-Beratungsbestandteile: a) Erkundung von Problemlage,
Vorgeschichte, aktuellem Anliegen und Lösungsvorstellungen
der Ratsuchenden, b) Darstellung und Diskussion des vorhandenen
Wissens über Krankheitsbilder und (verschiedene) realistisch
und sinnvoll erscheinende Lösungs- bzw. Behandlungsmöglichkeiten,
c) Information über Rechte, gesetzliche Rahmenbedingungen und
Finanzierungsmöglichkeiten, sowie gegebenenfalls:
d) gemeinsame Erarbeitung von sinnvoll erscheinenden Kriterien zur
Auswahl von Verfahren und AnbieterInnen, e) ausführliche Informationen
über Setting und Vorgehensweise der infrage kommenden Verfahren,
f) ausführliche Hinweise zum Verständnis von, und zum
Umgang mit AnbieterInnen, und worauf bei der Auswahl von AnbieterInnen
zu achten ist, g) gemeinsame Erörterung, wie die ausgehändigten
Informationen über AnbieterInnen zu verstehen sind.
- Vorbereitung auf einen mündigen Umgang mit
AnbieterInnen von Psychotherapie und Alternativen. Abweichend
von der Auffassung, daß die gesamte Verantwortung für
schlechte Erfahrungen in psychotherapeutischen und alternativen
Maßnahmen bei den AnbieterInnen liegt und liegen soll, wird
davon ausgegangen, daß die KlientInnen - wie in anderen Lebensbereichen
auch - selber Verantwortung übernehmen, sich informieren und
im möglichen Maße Vorsorge treffen. Dies soll die AnbieterInnen
nicht ihrer rechtlichen Verantwortung entbinden, sondern
der Tatsache Rechnung tragen, daß KlientInnen in mißbräuchlichen
Situationen zwar (fast) immer im Recht sind, aber trotzdem den Schaden
zu tragen haben: dem vor allem gilt es angesichts der schwerwiegenden
Folgen vorzubeugen. Darüber hinaus ist es nach der hier vertretenen
Auffassung mit dem Konzept mündiger PatientInnen nicht vereinbar,
daß deren eigenes naives, unbedachtes oder fehlerhaftes Verhalten
nicht mehr thematisiert werden kann. Die Zuschreibung einer reinen
Opferrolle ermutigt u. E. fehlerhaftes und mißbräuchliches
Verhalten statt ihm vorzubeugen, sie entmündigt KlientInnen
statt sie mündig zu machen.
Im Rahmen der Beratungen wird daher besonderes Gewicht gelegt auf
die Vorbereitung eines einsichtigen, aber selbstbewußten und
selbstbestimmten Umgangs mit den AnbieterInnen. Über Risiken
und möglicherweise zu erwartende, unangemessene Verhaltensweisen
von AnbieterInnen wird aufgeklärt. In diesem Zusammenhang wird
insbesondere auf Möglichkeiten zur frühzeitigen Erkennung
und zur Ab- und Gegenwehr hingewiesen. Mit Nachdruck auch darauf,
daß bei schlechten Erfahrungen, aber auch schon in Zweifelsfällen,
eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Informationsbüro nicht
nur möglich, sondern wünschenswert ist. Zugleich wird
versucht zu vermitteln, daß Psychotherapie und alternative
Verfahren, wenn sie Erfolg haben sollen, auf die aktive Teilnahme
der KlientInnen und ihre Bereitschaft, etwas zu ändern, angewiesen
sind.
- Tätigkeit als Beschwerde- und Unterstützungsinstanz
während einer psychotherapeutischen oder alternativen Maßnahme
und nach ihrer Beendigung. Auf Grund der erschreckenden Berichte
von Ratsuchenden ist klar, daß die vorbeugende Tätigkeit
der Einrichtung zwar den »Königsweg« darstellt,
aber nicht die einzige Tätigkeit sein kann. Im Rahmen der Beratung
von Ratsuchenden, die während oder nach der Inanspruchnahme
einer Psychotherapie oder alternativen Maßnahme mit Fragen
und/oder Beschwerden kommen, wird daher zunächst versucht:
a) zu verstehen, was während der Maßnahme geschehen
ist, und welche Umstände dazu geführt haben, b) gemeinsam
mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten zu suchen, c)
bei plausiblen Beschwerden Stellung zu nehmen, ggf. ihre Berechtigung
zu bestätigen und bei Bedarf mit den AnbieterInnen Kontakt
aufzunehmen, d) die Betroffenen mit anderen Personen zusammenzubringen,
die ähnliche Erfahrungen gemacht haben (Selbsthilfe), e) falls
sinnvoll und erwünscht, bei der Suche nach speziell geschulten
PsychotherapeutInnen oder geeigneten Einrichtungen zu helfen, f)
ggf. die rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusprechen und falls
Rechtsberatung oder juristische Schritte angebracht erscheinen und/oder
gewünscht werden, g) mit Rechtsauskünften weiterzuhelfen
und/oder Einrichtungen zu nennen, bei denen entsprechende Auskünfte
eingeholt und Beschwerden vorgebracht werden können und/oder
bei der Suche nach fachkundigen AnwältInnen behilflich zu sein,
h) soweit eine psychisch stabilisierende kurzfristige Begleitung
erwünscht ist und notwendig erscheint, diese zu organisieren
oder notfalls selber anzubieten, i) und schließlich die erhobenen
Beschwerden in anonymisierter Form zu dokumentieren.
3.5.1. Einzelleistungen im Zusammenhang mit der Informations-
und Beratungstätigkeit
Über die bereits angeführten Leistungen hinaus ist im Rahmen
der Informations- und Beratungstätigkeit der Modelleinrichtung eine
Fülle weiterer Einzelleistungen vorgesehen. Darunter Selbstverständlichkeiten
im Rahmen eines fundierten VerbraucherInnen- und PatientInnenschutzes,
wie: a) Information über gesetzliche Rahmenbedingungen, Rechte und
Verträge, b) Information über Risiken, Wirksamkeit, Zeitaufwand,
Kosten und Kassen-Finanzierungsmöglichkeiten der verschiedenen Verfahren
aus Psychotherapie, Gesundheitsförderung, Selbsterfahrung, Lebensberatung,
spirituellem und esoterischen Bereich , »Heilsangeboten«
von Sekten usw., c) Information über Anlaufstellen für Notfallsituationen
und Lebenskrisen, d) Aufklärung über die Gefahren der Inanspruchnahme
wenig erprobter, gefährlicher und/oder unwirksamer Verfahren, e)
Vermittlung von Kriterien für die Zweckmäßigkeit von
Verfahren unter Hinweis auf die erhöhten Anforderungen
bei der Behandlung psychischer Erkrankungen, f) Vermittlung von Kriterien
für die Qualifikation von AnbieterInnen unter Hinweis auf
die erhöhten Anforderungen bei der Behandlung psychischer
Erkrankungen, g) Information über gesundheitsfördernde Verhaltensmuster
und Lebensbedingungen, h) Aufklärung über den stützenden
Charakter intakter Sozialstrukturen, i) Aufklärung über die
Möglichkeiten zur Früherkennung seelischer Probleme und Störungen,
j) Information und Aufklärung über Ursachen, Erscheinungsformen
und Beeinflussungsmöglichkeiten pychischer Probleme und Störungen,
k) Aufklärung über die fördernde und heilende Funktion
von Selbsthilfegruppen, l) Aufklärung über die Bedeutung rechtzeitiger
Inanspruchnahme geeigneter vorbeugender und/oder therapeutischer Maßnahmen,
m) Aufklärung über die Gefahren von »Therapieabhängigkeit«
und »Therapie-Hopping« (häufiger Wechsel von Verfahren
und AnbieterInnen). Die Aufzählung könnte fast beliebig fortgesetzt
werden. Natürlich ist es im Rahmen auch ausführlicher Beratungsgespräche
weder sinnvoll noch möglich, alle möglicherweise nützlichen
Informationen vorbeugend zu vermitteln, es erfolgt eine Informationsvermittlung
nach Bedarf und geäußertem Interesse.
Als weitere Hilfestellungen sind im Interesse von Ratsuchenden
Leistungen eingeplant, wie: a) Wegweiserfunktion hinsichtlich aller für
Ratsuchende in psychischen Angelegenheiten wichtigen Einrichtungen und
Beratungsstellen des Gesundheitswesens und benachbarter Bereiche, b) Organisation
von Hilfen für Ratsuchende in einer seelischen Notlage, c) Initiierung
und Begleitung von Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreisen für
Geschädigte, PatientInnen und ihre Angehörigen, d) Ermöglichung
weiterführender Hilfen durch Selbsthilfegruppen (z.B. Telefonketten),
e) Hilfe bei der Suche nach qualifizierten Folge-Psychotherapien bzw.
vorübergehende, stützende Begleitung für Personen, die
durch psychotherapeutische oder alternative Maßnahmen geschädigt
wurden, f) Aufklärung über »angemessenes« Verhalten
und »mißbräuchliche Praktiken« im Bereich Psychotherapie
und Alternativen vor Inanspruchnahme einer Maßnahme, g)
Weitergabe der Anschriften von Ethik-Kommissionen, Ehrengerichten und
vergleichbaren Einrichtungen und Hilfe bei deren Inanspruchnahme, h) Aufklärende
Einwirkung auf AnbieterInnen, Berufsverbände, Kostenträger und
Gesundheitsbehörden im Interesse der Ratsuchenden.
Neben den fest vorgesehenen Informationsstrategien (orientierende
Einzelberatung, telefonische Informationstätigkeit, »Geschädigten-Beratung«)
sollen nach Möglichkeit weitere, vor allem weniger zeitaufwendige
Strategien konzipiert und erprobt werden. Dazu gehören Gruppen- und
Informationsveranstaltungen, aber auch die Vorbereitung von Formen persönlicher
und telefonischer Kurz-Beratung für gut unterrichtete Ratsuchende,
vor allem im Zusammenhang mit der Weitergabe von AnbieterInnen-Informationen.
Die Zielgenauigkeit der vorhandenen Angebote muß überprüft
und die Akzeptanz der Informations- und Beratungstätigkeit
hinsichtlich bisher nicht oder nur schlecht erreichter Zielgruppen verbessert
werden. In diesem Zusammenhang ist die Konzeption und Durchführung
einer detaillierten Bedarfsanalyse vorgesehen. Um schließlich
zu überprüfen, ob die umfangreiche Informations- und Beratungstätigkeit
Ratsuchenden wirklich zugute kommt, ist die Konzeption und Durchführung
einer Erfolgskontrollstudie vorgesehen. Diese könnte in
einer ersten Phase auf die vorangegangenen Beratungen (nach altem Konzept)
zurückgreifen. Entsprechende Einverständniserklärungen
der Ratsuchenden zu einer telefonischen Nachbefragung liegen vor. In einer
zweiten Phase könnte dann, im Vergleich dazu, die Effektivität
des veränderten Konzepts und neuer Informationsstrategien
überprüft werden.
Alle Bemühungen um mehr Akzeptanz machen allerdings nur bei einer
Ausweitung der Beratungskapazität Sinn.
Die bisher aufgeführten Einzelleistungen erreichen, vor allem in
Form persönlicher Beratungen, nur einen kleinen Teil der Zielgruppe.
Von daher ist eine zusätzliche Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse
in den verschiedensten Medien zwingend. Zu diesem Zwecke müssen die
Informationen, um ihre Wirkung nicht zu verfehlen, mediengerecht aufbereitet
werden. Vorgesehen ist im Rahmen der Modelleinrichtung unter anderem:
a) die Veröffentlichung einer Auflistung typischer Formen unangemessenen,
fehlerhaften oder mißbräuchlichen AnbieterInnenverhaltens,
b) Veröffentlichung von Analysen über die regionale AnbieterInnen-Struktur,
c) Aktualisierung und umfangreiche thematische Ergänzung der vorhandenen
informativen Kurztexte.
Darüber hinaus ist als wichtigste mediale Erweiterung der
Informations- und Beratungstätigkeit die Einrichtung einer Internet-Plattform
vorgesehen. Diese soll zunächst und als erstes, alle bisher erarbeiteten
Materialien, soweit sie für VerbraucherInnen und PatientInnen von
Bedeutung sind, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Hier kann auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgegriffen werden, die
allerdings dem Medium angemessen aufbereitet werden müssen. Um die
Akzeptanz der Internet-Präsenz zu gewährleisten, ist eine a)
optisch und technisch einfache, aber übersichtlich gestaltete Website
mit geringen Ladezeiten geplant, die b) von Anfang an als Portal
für verschiedene patientInnenschutz-orientierte Organisationen aus
dem Bereich Psychotherapie und Alternativen konzipiert ist (u.a. vorgesehen:
Selbsthilfeiniatiative Psychotherapiegeschädigter), die
c) Ratsuchenden ein Forum zum Meinungsaustausch bietet (in einem eigenen,
evtl. abgeschirmten Bereich: Mailing-Listen, Newsgroups, falls sinnvoll
auch Chatbereiche), und die d) für Ratsuchende und AnbieterInnen
eine Plattform des Dialogs bereitstellt (in einem anderen Bereich
der Website).
3.5.2. Einzelne weiterführende Maßnahmen
zur Qualitätssicherung
Unangemessenes, mißbräuchliches oder fehlerhaftes Verhalten
im Bereich Psychotherapie und Alternativen ist nicht auf Sekten oder mangelhaft
qualifizierte AnbieterInnen von »Alternativen« beschränkt,
sondern findet sich in allen Berufsgruppen und über alle psychotherapeutischen
Richtungen hinweg. Mit Ausnahme des sexuellen Mißbrauchs in der
Psychotherapie, der inzwischen unter Strafe gestellt wurde, hat die breite
Öffentlichkeit praktisch keine Kenntnis von entsprechenden Fehlverhaltensweisen.
Deshalb ist im Rahmen der Modelleinrichtung vorgesehen, einen beschreibenden
Katalog aller zweifelhaften, unangemessenen, fehlerhaften und mißbräuchlichen
Verhaltensweisen in Psychotherapie und Alternativen zu erstellen. Um diesen
zunächst rein beschreibenden Katalog berufs- und gesundheitspolitisch
wirksam werden zu lassen, müßte er als eine Art »Charta
von Grenzverletzungen in Psychotherapie und Alternativen« von AnbieterInnen,
Betroffenen und psychosozialen Einrichtungen verabschiedet werden. Dies
könnte zunächst auf lokaler Ebene als Minimalkonsens der beteiligten
Gruppen geschehen. Damit hätten AnbieterInnen zum ersten Mal eine
klare, verfahrens- und berufsübergreifende Richtschnur ihres Verhaltens
und Betroffene eine Auflistung unangemessener Verhaltensweisen, auf die
sie sich im Auseinandersetzungsfall - notfalls auch vor Gericht - berufen
könnten. An einem Entwurf zu konkret gefaßten und patientInnenorientierten
Ethik-Richtlinien für Psychotherapie und Alternativen wird
seit längerem gearbeitet (in enger Zusammenarbeit mit der Kölner
Selbsthilfeinitiative Psychotherapiegeschädigter).
Darüber hinaus ist geplant - anders als beim anbieterInnen-orientierten
Konzept der »Qualitätszirkel« und eher an der Mündigkeit
von KlientInnen orientiert -, die Betroffenen in die Bemühungen um
Qualitätssicherung einzubeziehen. Dies geschieht nach dem vorliegenden
Konzept schon im Rahmen der persönlichen Beratungen und in Form von
schriftlichen Informationsmaterialien: Wissen und Durchsetzungsfähigkeit
der Ratsuchenden werden auf diese Weise gesteigert. Nicht immer wird dies
allerdings ausreichen.
In Zusammenarbeit mit der Selbsthilfeinitiative Psychotherapiegeschädigter
wird daher seit geraumer Zeit an einem patientInnen-orientierten Muster-Psychotherapievertrag
gearbeitet, der Rechte und Pflichten beider Seiten vorab festschreiben
soll und es nicht bei der Beschreibung finanzieller und organisatorischer
Regelungen beläßt. Entsprechende Verträge stellen natürlich
freiwillige Regelungen dar und sind nach Wunsch ausgestaltbar. Trotzdem
dürften sie Vorbildcharakter haben und das Augenmerk auf wichtige
Gesichtspunkte lenken. Insbesondere auf dringend notwendige Regelungen
für den Konfliktfall.
Mangels Regelungen für den Konfliktfall und aus der bestehenden
Beziehungsproblematik zu den AnbieterInnen heraus ergibt sich für
KlientInnen nicht selten die unbefriedigende Situation, daß sie
selbst bei weniger gewichtigen Beschwerden nach vielen erfolglosen Versuchen,
Gehör zu finden, schließlich keinen anderen Ausweg mehr sehen,
als die unbefriedigende Situation stillschweigend hinzunehmen - oder den
formalen Weg zu gehen, über berufs- und standespolitische Einrichtungen
oder den Rechtsweg mit ungewissem Ausgang (inklusive aller damit verbundenen
seelischen Belastungen). Von Ratsuchenden aber wird der Rechtsweg fast
immer abgelehnt. Resultat: Die KlientInnen absolvieren den Rest der Maßnahme
meist ohne jeden Gewinn - und/oder sie wechseln die AnbieterIn.
Im Rahmen der PatientInnenschutzstelle ist daher die Erprobung anderer
Formen des Umgangs mit Beschwerden von Ratsuchenden vorgesehen, die teils
seit längerem in der Diskussion sind:
- BeraterInnen führen auf Wunsch mit Betroffenen und AnbieterInnen
ein gemeinsames Gespräch
- BeraterInnen führen im Auftrag von Ratsuchenden ein
Gespräch mit den AnbieterInnen
- In Fällen wenig gewichtiger Beschwerden werden AnbieterInnen
nur über die Vorwürfe informiert, ohne daß
weitere Schritte erfolgen (nur möglich, wenn die Anonymität
der Ratsuchenden gewahrt bleibt)
»Weiche« Vorgehensweisen dieser Art haben den Vorteil, daß
AnbieterInnen Rückmeldungen über die Wirkung ihres (therapeutischen)
Handelns erhalten, ungeachtet der Frage, ob Fehler gemacht wurden oder
nicht. KlientInnen andererseits können davon ausgehen, daß
ihre Beschwerden wenigstens ernst genommen werden. Zu erwarten ist schließlich,
daß sich im Fall berechtigter Vorwürfe, auch nicht-eingestandenen,
in vielen Fällen auf AnbieterInnenseite eine Steigerung der Sensibilität
für fehlerhaftes Verhalten ergibt.
In ähnlicher Weise soll die Veranstaltung von Begegnungen zwischen
Betroffenen und interessierten AnbieterInnen die Sensibilität
beider Seiten und das gegenseitige Verständnis steigern (z. B. in
Form von Diskussionsveranstaltungen oder Seminaren). Nach unseren Beobachtungen
gibt es auf AnbieterInnenseite zwar ein umfangreiches theoretisches Wissen
darüber, welches therapeutische Mittel wann wirkt, aber viel zu wenig
Bewußtsein dafür, was auch kleine Unachtsamkeiten
und Fehler bei ihren KlientInnen bewirken können. Dem entspricht
auf KlientInnenseite das - von vielen AnbieterInnen gepflegte - Bild der
vollkommenen TherapeutInnen-Persönlichkeit, der man sich bedingungs-
und vorbehaltslos anvertrauen kann - ein Bild, das die Notwendigkeiten
und Begrenzungen therapeutischer Tätigkeit schlichtweg ignoriert.
Schließlich ist die Veranstaltung von Tagungen geplant,
wie sie erstmals 1997 vom Informationsbüro organisiert wurden (zum
Thema: »Therapeutisches Fehlverhalten - Auswirkungen, Erkennung,
Schutz«). In diesem Rahmen ist vorgesehen, daß sich engagierte
Betroffene, Beratungseinrichtungen und TherapeutInnen zum Erfahrungsaustausch
treffen. Veranstaltungen dieser Art können nicht immer konfliktfrei
ablaufen, obwohl alle Beteiligten gesprächsbereit sind: zu verschieden
sind PatientInnen-, BeraterInnen- und AnbieterInnen-Sicht. Sie dienen
aber trotzdem, oder gerade deshalb, dem gegenseitigen Verständnis.
3.6. Ausreichende Erreichbarkeit
Das Informationsbüro für Psychotherapie und Alternativen
liegt im zentrumsnahen Stadtteil Köln-Sülz. Es ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln leicht zu erreichen (verschiedene Bus- und Bahnlinien).
Es liegt verkehrsgünstig zum Kölner Autobahnring und bietet
in der Nähe ausreichende Parkmöglichkeiten. Das Büro liegt
im Erdgeschoß und ist zumindest bedingt rollstuhlgeeignet. Ein Raum
ist für persönliche Beratungen vorgesehen und eingerichtet.
Telefon- und Faxanbindung (analog) sind vorhanden, desgleichen ein Anrufbeantworter.
Darüber hinaus ist das Büro per e-mail zu erreichen.
3.7. Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
Das Informationsbüro für Psychotherapie und Alternativen
arbeitet auf lokaler Ebene seit Jahren mit allen Beteiligten des Gesundheitswesens
erfolgreich zusammen.
3.7.1. Mit den (gesetzlichen) Krankenkassen und GKV-nahen
Vereinigungen
Der überwiegende Teil der Klientel des Informationsbüros ist
bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert und wurde in den vergangenen
fünf Jahren kostenlos und qualifiziert beraten. Inzwischen weisen
einige Krankenkassen ausdrücklich auf das Beratungsangebot des Informationsbüros
hin. Weitergehende Kommunikation und Kooperation ist möglich und
erwünscht, soweit die Rechte von Ratsuchenden nicht verletzt oder
eingeschränkt werden.
3.7.2. Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen
Eine Kooperation bzw. Vernetzung mit anderen lokalen Einrichtungen, die
sich mit dem Thema psychische Gesundheit befassen, ist im Sinne der Ratsuchenden
zwingend - außer dort, wo standespolitische, berufspolitische oder
andersgeartete Sonderinteressen oder weltanschaulich begründete Unterschiede
eine Zusammenarbeit nur in begrenztem Umfang sinnvoll erscheinen lassen.
Die Grenzen einer Zusammenarbeit müssen in jedem Einzelfall ausgelotet
werden.
Ohne Kooperation mit Selbsthilfegruppen und Selbsthilfegruppen-Zusammenschlüssen
wäre das hier vorgestellte Konzept nicht schlüssig. Diese Zusammenarbeit
findet bereits statt und könnte im Rahmen der Modelleinrichtung wesentlich
intensiviert werden. Ähnliches gilt für die Zusammenarbeit
mit Gesundheitsämtern, psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, Suchtberatungsstellen,
mit Sekten befaßten Einrichtungen, Einrichtungen der Opferhilfe,
Früherkennungseinrichtungen für psychotische Erkrankungen u.
a. m. Im überregionalen Bereich hat sich eine enge Zusammenarbeit
entwickelt mit den wenigen bisher bestehenden, meist mit »Geschädigten-Beratung«
befaßten Einrichtungen für den psychotherapeutischen Bereich.
Hier gibt es gute Voraussetzungen für eine Vernetzung, ohne
daß eine solche bisher zustande gekommen wäre (hauptsächlich
aus organisatorischen Gründen). Im Rahmen der Modelleinrichtung können
und sollen diesbezüglich alle notwendigen Anstrengungen unternommen
werden.
Etwas problematischer hat sich die Zusammenarbeit mit Berufs- und Psychotherapieverbänden
und mit diesen verbundenen Einrichtungen gestaltet, obwohl es auch in
diesem Bereich immer wieder zu einer punktuell erfolgreichen Zusammenarbeit
kommt und gekommen ist. Als Modelleinrichtung könnte die Zusammenarbeit
wesentlich leichter vonstatten gehen.
3.8. Qualitätssicherung und wissenschaftliche
Begleitung
3.8.1. Interne Qualitätssicherung
Neben den bereits genannten Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung
(interne Supervision, Akzeptanz-Prüfungen, ausführliche Dokumentation,
ständige Überprüfung des Beratungskonzepts, Bedarfsanalysen
und Erfolgskontrollstudien) ist für die Modelleinrichtung eine enge
Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Beirat des Vereins
vorgesehen. Geplant sind regelmäßige Treffen, bei denen der
Beirat umfassend über die Tätigkeit der Modelleinrichtung informiert
wird und so die Möglichkeit zu kontrollierenden oder auch korrigierenden
Eingriffen erhält. An diesen Treffen sollte jeweils auch eine VertreterIn
von Krankenkassen und Gesundheitsamt beteiligt werden.
3.8.2. Externe wissenschaftliche Begleitung
Es besteht ausdrücklich die Bereitschaft, eine wissenschaftliche
Begleitung zu unterstützen und sicherzustellen. Einschränkungen
dieser Bereitschaft wären allenfalls dort denkbar, wo Rechte von
Ratsuchenden verletzt oder eingeschränkt würden.
3.9. Schaffung der Voraussetzungen für eine Übertragbarkeit
des Modells
Zum Zwecke der Übertragbarkeit soll(en) am Ende des Projekts vorliegen:
- ein schriftlich formuliertes, nachvollziehbares Informations- und
Beratungskonzept,
- ein standardisiertes Erhebungsinstrument zur regionalen Marktanalyse
(inklusive entsprechenden Datenbankstrukturen),
- standardisierte Instrumente zur Dokumentation der Beratung, zur Erfassung
der Beratungsakzeptanz und zur Erfassung des konkreten Beratungsbedarfs,
- ein standardisiertes Erhebungsinstrument zur Dokumentation der Erfahrungen
von Ratsuchenden mit AnbieterInnen von Psychotherapie und Alternativen.
Autor: Heiko Deters (2000)
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