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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions = FAQ) Psychotherapie-VerlängerungFrage: Ich habe eine Verhaltenstherapie
wegen allgemeiner Ängste, Unsicherheit und depressiven Verstimmungen begonnen.
Von den 25 Therapiestunden, die die gesetzliche Krankenkasse bewilligt
hat, sind mittlerweile knapp 20 Stunden um. Wie sieht es mit Verlängerungsmöglichkeiten
aus? Antwort: Bei der Ihnen bewilligten Leistung handelt es sich um eine sogenannte Kurzzeittherapie (bis max. 25 Stunden). Psychotherapie braucht "ihre" Zeit. Aus diesem Grund ist von den gesetzlichen Krankenversicherern durchaus auch eine längere Therapiedauer vorgesehen - sofern diese notwendig ist und die Form der Behandlung sinnvoll undangemessen erscheint. Stellt sich während der Kurzzeitherapie heraus, daß eine Überführung in eine Langzeittherapie notwendig ist, ist diese bis zur 20. Sitzung zu beantragen, um eine kontinuierliche Weiterführung der Behandlung zu gewährleisten. Die Kurzzeittherapie wird auf das Kontingent der Langzeittherapie angerechnet. Je nach Art und Intensität der zugrundeliegenden Störung kann
eine Langzeittherapie aber auch schon während der probatorischen
Sitzungen auf Grund des zu erwartenden "Behandlungsbedarfs"
beantragt werden. Der Leistungsumfang für Verhaltenstherapie im Rahmen der Beamten-Beihilfe
entspricht im wesentlichen dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherer.
Bei privaten Krankenversicherungen stellt sich die Kostenübernahme
für psychotherapeutische Leistungen (einschließlich Verhaltenstherapie)
je nach Versicherung und individuellem Versicherungsabschluß sehr
unterschiedlich dar. Sehen Sie in ihrem Versicherungsvertrag nach.
AutorIn: U.N. - Text: faq06.sdw - Aktualisiert: 12.03.05
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