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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions = FAQ) Psychotherapie-WechselFrage: Ich mache wegen Ängsten
und Partnerschaftsproblemen eine Therapie. Den Psychotherapeuten (männlich)
habe ich über die "gelben Seiten" gefunden. Nach den probatorischen
Sitzungen hatte ich bisher ca. 10 Sitzungen. Von der Krankenkasse wurden
45 tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiestunden bewilligt. Ich
habe mehr und mehr den Eindruck, daß mich mein Therapeut nicht versteht,
nicht richtig ernst nimmt. Auch habe ich große Schwierigkeiten,
frei mit ihm über meine innersten Gefühle zu sprechen. Vielleich
wäre ich ja bei einer Psychotherapeutin besser aufgehoben! Mit dem
Verfahren bin ich ganz zufrieden. Ist es möglich, auch jetzt noch
den Anbieter zu wechseln? Antwort: Bevor Sie einen Wechsel ins Auge fassen, sollten Sie Ihre Wahrnehmung und Empfindung gegenüber dem Therapeuten in der nächsten Therapiestunde ansprechen. Nicht selten sind derartige Eindrücke und Gefühle Bestandteil einer Therapie und können auch therapeutisch genutzt werden. Sollte sich Ihre Auffassung verfestigen, ist ein Wechsel des Anbieters in begründeten Fällen möglich - auch nach den probatorischen Sitzungen und während einer bereits begonnenen Psychotherapie. In der Regel können alle bereits bewilligten, aber noch nicht "verbrauchten" Psychotherapiestunden auf die neue TherapeutIn übertragen werden. Sprechen Sie aber sicherheitshalber mit Ihrer Krankenkasse. Wichtig bei einem Wechsel ist, daß die künftige BehandlerIn
über dieselbe Kassenzulassung (Richtlinienverfahren) verfügt
wie die bisherige - anderenfalls handelt es sich um einen Verfahrenswechsel.
In diesem Fall wäre ein Neuantrag notwendig und die bewilligten "Rest"-Stunden
würden verfallen.
AutorIn: U.N. - Text: faq05.sdw - Aktualisiert: 12.03.05
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