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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions = FAQ) Wieviele Probesitzungen kann ich machen, wieviele bezahlt die Krankenkasse?Frage: Bezahlt die Krankekasse insgesamt
fünf Probestunden, bevor die Therapie beginnen muss, unabhängig
davon, ob ich die alle bei einem Therapeuten mache oder bei mehreren?
Oder bezahlt die Kasse fünf Probestunden pro Therapeut? Oder gibt
es einen festelegten Zeitraum, in dem diese Stunden gemacht werden müssen
(z.B. innerhalb eines Quartals - wie bei der Krankengymnastik-Verschreibung?),
so dass ich im neuen Quartal wieder von vorne anfangen könnte? Antwort: Die Anzahl probatorischer Sitzungen ("Probesitzungen), die über die gesetzlichen Kassen finanziert wird, richtet sich nach dem psychotherapeutischen Verfahren, das in Anspruch genommen werden soll. Hier kommen derzeit nur drei Verfahren in Frage: 1) Verhaltenstherapie, 2) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, 3) Analytische Psychotherapie. Im Rahmen der ersten beiden Verfahren haben Sie Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, im Fall der analytischen Psychotherapie Anspruch auf acht. Dieser Anspruch gilt nach vorherrschender Auffassung für jede
TherapeutIn, die sie aufsuchen: denn nach offizieller Lesart dienen die
probatorischen Sitzungen der ErprobungIhrer Psychotherapieeignung
durch die PsychotherapeutIn - und nicht der Erprobung einer PsychotherapeutIn
durch Sie. Unter diesen Umständen ist einleuchtend, daß jede
PsychotherapeutIn, die Sie kontaktieren, den gleichen Anspruch auf Erprobung
hat. De facto dienen die probatorischen Sitzungen in stillschweigendem
Einvernehmen wohl eher dem gegenseitigen Kennenlernen und "Erproben".
Aber Vorsicht: Es gibt immer wieder gesetzliche Krankenkassen,
die meinen, die Rechtslage anders sehen zu dürfen und Ihnen nur insgesamt
5 bzw. 8 probatorische Sitzungen zubilligen wollen. Wehren Sie sich gegen
diese Auffassung. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit unserem Informationsbüro
in Verbindung.
AutorIn: H.D. - Text: faq03.sdw - Aktualisiert: 12.03.05
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