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Informationsbüro für Psychotherapie & Alternativen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions = FAQ) Was ist ein "psychotherapeutisch tätiger Arzt"?Frage: Was ist ein "psychotherapeutisch
tätiger Arzt"? Was ist der Unterschied zu einem "Arzt für
Psychotherapeutische Medizin"? Das verstehe ich nicht. Ist sie nun "psychotherapeutisch tätig" und arbeitet psychotherapeutisch oder ist sie "nicht psychotherapeutisch tätig" und arbeitet "psychotherapeutisch medizinisch" oder beides oder nichts von allem? Über dem Geschäft, in dem ich Brot kaufe, steht ja auch "Bäckerei" und nicht "Metzger". Vielleicht können Sie mir das erklären? Sie können meine Fragen (und Ihre Antwort) gerne
auf Ihrer Website veröffentlichen, aber ich möchte nicht, dass
mein Name oder meine e-Mail-Adresse oder sonstige persönlichen Angaben
veröffentlicht werden. Besten Dank im Voraus,mit freundlichen Grüssen...
Antwort: Die Bezeichnung "psychotherapeutisch tätiger Arzt" findet sich nicht in der Weiterbildungsordnung für ÄrztInnen. Das heißt, es handelt sich bei dieser Bezeichnung um keine anerkannte ärztliche Gebiets- oder Zusatzbezeichnung. Das heißt auch, dahinter steht keine spezifische ärztliche Qualifikation. Vielmehr bilden die psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen eine sogenannte Arztgruppe: "Die Definition des Begriffes "Arztgruppe" ergibt sich aus dem Versorgungsauftrag, den eine Gruppe von Vertragsärzten wahrnimmt. In einer Arztgruppe können Vertragsärzte mit verschiedenen Gebiets- und Schwerpunktbezeichnungen zusammengefasst sein" (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen, S.10). Kurz gesagt, unter psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen, versteht man unterschiedslos alle ÄrztInnen, die in mehr oder minder großem Umfang psychotherapeutisch tätig sind (und dies auch dürfen, inklusive abrechnen). Wer hätte das gedacht? Umso erstaunlicher ist es, daß mensch zum Beispiel auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Online-Arztverzeichnis unter der Auswahl-Kategorie "Fachgebiet" die Eintragung findet "Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte" - gleich neben Bezeichnungen wie (Fach-) ÄrztInnen für "Psychotherapeutische Medizin", "Psychiatrie und Psychotherapie" und anderen mehr (darunter auch "Psychologische Psychotherapie" und "Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie"). Außerdem finden sich unter der Rubrik "Zusatzbezeichnung" noch die Eintragungen "Psychotherapie" und "Psychoanalyse". Bis auf die "psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte" finden sich auch alle diese Bezeichnungen in der Weiterbildungsordnung wieder. Noch verwunderlicher wird es, wenn die NutzerInnen der Website herausfinden, daß es von den diversen verschiedenen Psychotherapie-SpezialistInnen jeweils eine große Anzahl gibt, nicht aber von den psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen: da gibt es nur wenige. Da fragt sich mensch doch unwillkürlich: was tun all die psychotherapeutischen SpezialistInnen, soweit sie keine "psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte" sind? Und hier setzt ja wohl auch Ihre Frage an. Des Rätsels Lösung liegt nach unseren Recherchen in folgendem: Mit dem Psychotherapeuten-Gesetz und den damit einhergehenden Gesetzesänderungen (hier: §101, Abs. 4, SGB V) wurde der eigentlich einfach zu verstehende Begriff "psychotherapeutisch tätige Ärztinnen" (und TherapeutInnen) in neuer Form in das deutsche Gesundheitswesen, jedenfalls den kassenfinanzierten Teil, implantiert. Und zwar in einer Langfassung als "überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte". Das heißt solche, "die mindestens 90 Prozent ihres Gesamtleistungsbedarfes aus den Leistungen des Abschnittes G IV und G V sowie den Leistungen nach den Nrn. 855 bis 858 des Abschnittes G III generieren" (KV-Thueringen). Dies bedeutet praktisch zunächst zweierlei: 1) Ausschließlich psychotherapeutisch tätige ÄrztInnen haben - im Gegensatz zu nicht ausschließlich tätigen - nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Anspruch auf eine Mindestvergütung ihrer therapeutischen Tätigkeit, 2) es ist für PatientInnen im Prinzip erkennbar, in welchem Umfang eine Kassen-ÄrztIn psychotherapeutisch tätig ist: Vollberuflich oder in Teilzeit (d. h. neben anderen ärztlichen Tätigkeiten, z. B. als HausärztIn oder PsychiaterIn). Kassenzugelassene Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen sind dagegen immer vollberuflich therapeutisch tätig. Das ist in der Tat eine nicht ganz uninteressante Information - auch wenn VertreterInnen der Ärzteschaft mit Recht einwenden, daß überwiegend psychotherapeutisch tätige ÄrztInnen - zumindest dem Allgemeinverständnis nach - nicht erst bei der 90 % Marke beginnen. Nun ist auf der schon erwähnten Website der Begriff "Überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige ÄrztInnen" leider so mißverständlich verkürzt worden, daß niemand mehr nachvollziehen kann, was damit gemeint ist. Umgangssprachlich zusammengefaßt: Bei den "(ausschließlich
oder überwiegend) psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen"
handelt es sich gewissermaßen um die "Vollprofis" unter
den ärztlichen PsychotherapeutInnen. Aber Vorsicht: wie das bei den
Vollprofis so ist, sie können gut oder schlecht sein. Und an dieser
Stelle mindestens genauso wichtig: sie können eine gute oder schlechte
Ausbildung haben (oder auch gar keine). Die von Ihnen erwähnte Ärztin
für psychotherapeutische Medizin hat wahrscheinlich eine relativ
umfangreiche
Ausbildung durchgemacht - jedenfalls, wenn sie diese erst neuerdings
abgeschlossen hat. Wäre Sie als "(ausschließlich) psychotherapeutisch
tätige ÄrztIn" aufgeführt, wüßten Sie zwar,
daß Ihre Ärztin fast ausschließlich psychotherapeutisch
tätig ist, über ihre therapeutische Qualifikation wüßten
Sie damit aber noch nichts. Die müßten Sie dann auf anderem
Wege herausfinden, z. B. über die Titel ihrer ÄrztIn (Facharzt
für..., Zusatzbezeichnung...).
AutorIn: H.D. - Text: faq02.sdw - Aktualisiert: 12.03.05
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