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Erfahrungsberichte & Beschwerden
Bericht: Meine Therapeutin beschimpft
mich und redet in beleidigendem Ton mit mir. Ich habe seit längerem
das Gefühl, bei ihr alles falsch zu machen und versuche nur noch,
nicht beschimpft zu werden. Ich habe kein Vertrauen mehr zu ihr und weiß
nicht, wie ich damit umgehen soll.
(Redaktion, auf Grund mehrerer verschiedener Beschwerden, 12.9.03)
Kommentar:
- Vertrauen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Fortschritte
in einer Psychotherapie. Daher sollten Sie die Situation, in der Sie
sich derzeit mit Ihrer Therapeutin befinden, unbedingt ändern.
- Beschimpfungen und Beleidigungen gehören grundsätzlich nicht
in eine Psychotherapie - auch nicht in ein alternatives Verfahren. Ausnahmen,
die sich unter Umständen rechtfertigen lassen, finden
sich nur im Rahmen sogenannter "paradoxer Interventionen"
und in Verfahren wie der "provokativen Therapie". Außerdem
werden in Psycho-Seminaren gelegentlich Beschimpfungen benutzt, um das
"Engagement" der TeilnehmerInnen zu puschen. Ob sich solche
Ausnahmen wirklich rechtfertigen lassen, kommt immer auf den Einzelfall
und die konkrete Vorgehensweise der TherapeutIn an. Unabdingbare
Voraussetzung dafür scheint uns, daß die Beschimpfungen
oder Beleidigungen - in absehbarer Zeit nach dem Vorfall - als bloßes
Mittel zum (therapeutischen) Zweck erkennbar werden. Und jedenfalls
nicht als unangreifbares und vernichtendes Urteil der TherapeutIn
im Raume stehen bleiben.
Da auch TherapeutInnen Fehler machen, ihre Eigenarten
haben oder "schlecht drauf" sein können, muß die
TherapeutIn auf Grund eines einzelnen "Gefühls-Ausbruchs"
noch keine schlechte TherapeutIn sein. Ihre TherapeutIn könnte z.
B. von sich aus ein Einsehen haben und sich bei Ihnen entschuldigen. Das
könnte für beide Seiten das Thema befriedigend klären.
Vielleicht ist Ihre PsychotherapeutIn auch (aus welchen Gründen auch
immer) "überstrapaziert". Auch das rechtfertigt u. E. keine
Beschimpfungen oder Beleidigungen, es würde aber einiges erklären.
Verständnis dafür können Sie aber natürlich nur entwickeln,
wenn es zu einem "fruchtbaren" Gespräch über den Vorfall
kommt.
Kommt es hingegen immer wieder zu Beschimpfungen und Beleidigungen brauchen
Sie dies nicht hinzunehmen. Es sei denn, Sie hätten sich vorzuwerfen,
daß Sie Ihre TherapeutIn und die Therapie bewußt und willentlich
"sabotieren".
Wenn letzteres nicht der Fall ist, wovon wir ausgehen, dann sollten Sie
folgendes tun (falls Sie es noch nicht getan haben):
- Sprechen Sie Ihre Therapeutin unbedingt auf die Vorfälle an und
schildern Sie ihr, wie es Ihnen bei ihren Beschimpfungen und Beleidigungen
geht. Oft verändert sich auf Grund eines solchen Gesprächs
die therapeutische "Atmosphäre" und Ihr Vertrauen kann
wiederhergestellt werden
- Sie können Ihre TherapeutIn auch bitten, ein gemeinsames Gespräch
über das Thema in Gegenwart einer dritten Person zu führen.
Diese Person kann eine ModeratorIn sein oder eine Person, die Ihr gemeinsames
Vertrauen genießt. Ist Ihre TherapeutIn Mitglied bestimmter Berufs-
oder Therapieverbände, dann ist sie verpflichtet, einem
solchen Gespräch zuzustimmen. Vergessen Sie aber bitte nicht, vorher
die finanzielle Seite eines solchen Gesprächs zu regeln (vgl.
Psychotherapie-Vertrag, Punkt 12).
- Treffen Sie mit Ihrer TherapeutIn Vereinbarungen über die Umgangsweise
miteinander. Vergleichen Sie die entsprechenden Passagen in unserem
Psychotherapie-Vertrag,
Punkt 9, Unterpunkt (4)
- Sollten ein oder mehrere solcher Gespräche nichts ändern,
oder sollte Ihre TherapeutIn nicht auf Ihren Gesprächswunsch eingehen,
sollten Sie die Therapeutin wechseln
- Es wäre sicher kein Fehler, vor allem, falls Sie sich nicht sicher
sind oder noch Fragen in diesem Zusammenhang haben, wenn Sie sich an
unser Informationsbüro
wenden. Haben Sie keine Scheu und tun Sie es besser früher als
später - genau für solche Fälle sind wir da
- Ist das Vorgehen Ihrer PsychotherapeutIn nicht nur ungut, sondern
zerstörerisch für Sie gewesen, können Sie auch
weitere Schritte gegen Ihre PsychotherapeutIn einleiten. Zumindest in
schwerwiegenden Fällen sollten Sie dies tun, auch um andere
KlientInnen vor ähnlichen Erfahrungen zu bewahren. Zu diesem Zweck
können Sie über die TherapeutIn Beschwerde führen: z.
B. bei Berufs- und Therapieverbänden, oder - falls es um eine approbierte
PsychotherapeutIn in Deutschland geht - auch bei der zuständigen
Psychotherapeuten*- bzw. Ärztekammer. Sie können die TherapeutIn,
soweit sie nachweisbar geschädigt wurden, auch anzeigen
bzw. verklagen. Erfragen Sie nähere Einzelheiten in unserem Informationsbüro.
Wir müssen Sie aber darauf hinweisen, daß solche Beschwerde-
und Klageverfahren schwierig und seelisch belastend sein können.
Außerdem ist die Beweislage oft fast hoffnungslos, was vor Gericht
die entscheidende Rolle spielt. Andererseits können wir inzwischen
von wenigstens einer einigermaßen positiven Erfahrung
einer Betroffenen mit einer Therapieverbands-Schiedsstelle berichten.
(Red., H.D./U.S., 15.9.03)
* soweit bereits Psychotherapeutenkammern und eine
Berufsordnung existieren und entsprechende Beschwerde-Instanzen eingerichtet
sind
AutorIn: H.D. - Text: bericht_1.sdw -
Aktualisiert: 12.03.05
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